8.2.2012 - 16:01
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Gemeinschaftsaufgabe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich"

gem. Art. 91 b Abs. 2 GG

Die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Gemeinschaftsaufgabe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich“ erfolgt ab dem 1. Januar 2007 durch

  • Zusammenkünfte der Bundesministerin/des Bundesministers für Bildung und Forschung mit der Kultusministerkonferenz;
  • eine Steuerungsgruppe;
  • einen wissenschaftlichen Beirat und
  • inhaltliche und organisatorische Unterstützung durch die jeweils zuständigen Arbeitseinheiten im BMBF und dem Sekretariat der KMK (Geschäftsstellenfunktion).

 
Die Aufgaben einer Geschäftsstelle, d. h. die inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Arbeiten der Steuerungsgruppe, des wissenschaftlichen Beirates und der regelmäßigen Zusammenkünfte auf Ministerebene, werden von den zuständigen Arbeitseinheiten des Sekretariates der Kultusministerkonferenz einerseits und des BMBF andererseits wahrgenommen. Beide Arbeitseinheiten wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zusammen; die Federführung wechselt zwischen Kultusministerkonferenz und BMBF im jährlichen  Rhythmus.

Ministertreffen

Wesentliche Vorhaben im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich“ werden ab 2007 in regelmäßigen Zusammenkünften der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Bildung und Forschung mit den für Bildung und Forschung zuständigen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren der Länder erörtert. Dabei wird Einvernehmen über diese Vorhaben hergestellt und das Ergebnis der Öffentlichkeit gemeinsam vorgestellt.

Steuerungsgruppe

Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus vier Vertretern der Länder (jeweils zwei Vertreter der Schulseite und zwei Vertreter der Hochschulseite) und vier Vertretern des Bundes, die ein Verhandlungsmandat haben und in ihrer Zusammensetzung eine möglichst weitgehende Vertretung aller Bildungsbereiche gewährleisten.

Mitglieder der Steuerungsgruppe
Beratenden Status haben der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, der Direktor des Instituts für Qualitätssicherung im Bildungswesen (IQB), der Direktor des Instituts für Forschungsinformation und Qualitätssicherung der DFG (IFQ) und der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats. Der Vorsitz der Steuerungsgruppe wechselt im jährlichen Rhythmus zwischen Bund und Ländern.

Wesentliche Aufgaben der Steuerungsgruppe sind

  • die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich,
  • die Koordinierung und Begleitung der Bildungsberichterstattung – einschließlich der regelmäßigen Berichterstattung über die Bildungsfinanzen unter Einbeziehung der Finanzseite – sowie anderer Berichte bzw. Aktivitäten gemäß Art. 91 b Abs. 2 GG,
  • die Vorbereitung von Empfehlungen unter Berücksichtigung der Zuarbeiten des wissenschaftlichen Beirats sowie
  • die Befassung mit Vorhaben der Bildungsforschung, die im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern durchgeführt werden.

Wissenschaftlicher Beirat

Der wissenschaftliche Beirat unterstützt die Steuerungsgruppe bei ihrer Arbeit. Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus 8 Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland zusammen. Diese dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch einem Wirtschaftsverband oder einer Organisation der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer angehören. Sie müssen über exzellente Expertise im Bereich des deutschen und des internationalen Bildungswesens und der Bildungsforschung, insbesondere der empirischen Bildungsforschung, verfügen. Wie die Steuerungsgruppe soll auch der Beirat in seiner Gesamtheit die unterschiedlichen Bildungsbereiche annähernd widerspiegeln.

Der wissenschaftliche Beirat hat die Aufgabe,

  • Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich zu begleiten,
  • die gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern zu unterstützen,
  • die Steuerungsgruppe bei der Erarbeitung von Empfehlungen auf der Grundlage von Art. 91 b Abs. 2 GG zu unterstützen und
  • Vorhaben der Bildungsforschung, die im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern durchgeführt werden, zu begleiten.

Für bestimmte Aufgaben kann der Beirat zusätzliche Expertise in Form von Sachverständigen heranziehen.

Geschäftsstelle

Die Arbeiten der Steuerungsgruppe und des wissenschaftlichen Beirats sowie die Zusammenkünfte der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Bildung und Forschung mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder werden inhaltlich und organisatorisch durch die jeweils zuständigen Arbeitseinheiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Beide Arbeitseinheiten wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zusammen. Die Federführung wechselt entsprechend dem Vorsitz in der Steuerungsgruppe.