FAQ
1. Was genau ist die Kultusministerkonferenz?
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturellen Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder.
2. Seit wann gibt es die Kultusministerkonferenz?
Die Kultusministerkonferenz wurde im Jahre 1948, also noch vor der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Sie ging aus der Konferenz der deutschen Erziehungsminister hervor, die am 19. und 20. Februar 1948 unter Teilnahme von Vertretern aus allen damaligen Besatzungszonen nach Ende des 2. Weltkrieges in Stuttgart stattfand.
3. Was bedeutet „Kulturhoheit der Länder“?
Die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur liegen nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 im Wesentlichen bei den Ländern. Diese sogenannte „Kulturhoheit der Länder“ bestimmt die Aufgaben der Kultusministerkonferenz.
4. Worin bestehen die Aufgaben der Kultusministerkonferenz?
In ihrer Verantwortung für das Staatsganze sorgen die Länder in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben, die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren, auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken sowie die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu befördern.
5. Welche Aufgaben erfüllt das Sekretariat?
- Koordinierung aller sich aus den Aufgaben der Kultusministerkonferenz ergebenden inhaltlichen Arbeiten von länderübergreifender Bedeutung, insbesondere Vorbereitung von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz und deren Umsetzung
- Wahrnehmung der Anliegen der Kultusministerkonferenz gegenüber dem Bund sowie nationalen und internationalen Einrichtungen und Organisationen
- Servicefunktion im Hinblick auf den gesamten die Kultusministerkonferenz betreffenden internen und externen Informationsbedarf inklusive Datenerfassung
- Koordinierung des Informationsaustausches zwischen den Ländern
- Organisation der Kontakte der Kultusministerkonferenz mit dem Ausland
- Inhaltliche Vorbereitung und Koordinierung der Vertretung der Kultusministerkonferenz bei überregionalen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen auf europäischer und internationaler Ebene
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperation mit anderen Ministerkonferenzen
- Dienstleistungen für die Länder
- gemeinsam finanzierte Einrichtungen
- Pädagogischer Austauschdienst
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Wahrnehmung der aufsichtlichen Belange im deutschen Auslandsschulwesen
- Vertretung in europäischen und internationalen Bildungsinformationsnetzen
6. Wie viele Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen gibt es in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland?
Die entsprechende Statistik finden Sie
hier.
7. Wie viele Hochschulen und Studierende gibt es in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland?
Die entsprechenden Hinweise und weiterführenden Informationen finden Sie
hier.
8. Gibt es Modellrechnungen zur zukünftigen Entwicklung der Schüler- und Studierendenzahlen?
Die entsprechende Statistik für Schüler finden Sie
hier. Die Angaben zu den Studierenden
an dieser Stelle.
9. Wer ist zuständig für meine Bewerbung als Lehrkraft oder meine Bewerbung als Seiteneinsteiger in den Lehrerberuf?
Die Länder entscheiden über die Regelungen und Bedingungen einer Beschäftigung im Lehrerberuf. Bitte wenden Sie sich direkt an die
Schulverwaltung des Landes, in dessen Dienst Sie treten wollen.
10. Wo finde ich die aktuellen oder vergangenen Termine der Schulferien?
Bitte informieren Sie sich über die Ferientermine in unserer
Übersichtstabelle.
11. Wer kann Auskunft zum Inhalt der Rechtschreibung geben?
Bitte wenden Sie sich an den
Rat für Deutsche Rechtschreibung am Institut für Deutsche Sprache in Mannheim.
