12.3.2010 - 19:03
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Institutionen der KMK

Organe der Konferenz sind das Plenum, das Präsidium und der Präsident oder die Präsidentin.

Etwa drei- bis viermal im Jahr tritt die Kultusministerkonferenz zu Plenarsitzungen auf Ministerebene zusammen, zumeist in einer der Landeshauptstädte oder in Bonn.

Dem Plenum gehören die für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder an. Soweit das Kultusressort in einem Land in zwei oder auch drei verschiedene Ministerien oder Senatsverwaltungen geteilt ist, können auch mehrere Ministerinnen und Minister bzw. Senatoren und Senatorinnen an den Plenarsitzungen teilnehmen. Jedes Land hat aber in der Kultusministerkonferenz nur eine Stimme. Für Beschlüsse ist Einstimmigkeit der Länder erforderlich. Neben den Ministerinnen und Ministern kommen auch die Amtschefinnen und Amtschefs der beteiligten Ministerien zu regelmäßigen Sitzungen zusammen: den Amtschefskonferenzen, um Beschlüsse des Plenums vorzubereiten und solche Angelegenheiten zu erledigen, die keiner Erörterung im Ministerplenum bedürfen. Den Vorsitz in der Amtschefskonferenz führt die Amtschefin bzw. der Amtschef aus dem Land (Ministerium), das den Präsidenten oder die Präsidentin stellt.

Präsidium und Präsident

Das Plenum wählt aus seiner Mitte für jedes Jahr in einem bestimmten Turnus das Präsidium, das aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, drei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten und bis zu zwei weiteren (kooptierten) Mitgliedern besteht. Die nicht kooptierten Präsidiumsmitglieder gehören dem Präsidium in der Regel 4 Jahre an, wobei nach zwei Amtsjahren als Vizepräsident bzw. -präsidentin für das 3. Jahr die Wahl zum Präsidenten bzw. zur Präsidentin erfolgt. Die Amtszeit des Präsidenten bzw. der Präsidentin dauert ein Jahr. An die Präsidentschaft schließt sich ein weiteres Jahr als Vizepräsident an.

Die Präsidentin bzw. der Präsident leitet die Plenarsitzungen und vertritt die Konferenz nach außen.

Das Präsidium dient der aktuellen Beratung und Abstimmung in aktuellen Fragen, in denen noch keine Plenumsbefassung stattgefunden hat, und bereitet wichtige Plenumsangelegenheiten vor. Es tagt zu diesem Zweck in der Regel zwischen den Plenarsitzungen.

Zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit und Effizienzsteigerung ihrer Arbeit hat die Kultusministerkonferenz Anfang 1999 die Rolle ihres Präsidiums gestärkt. Danach werden den Präsidiumsmitgliedern Aufgabengebiete zugeordnet; für die Bereiche Schule, Hochschule und Kultur übernehmen sie auf der Grundlage der Beratungen und Beschlüsse der Konferenz Sprecherrollen. Durch die Bindung an feste Ansprechpartner im Präsidium soll die öffentliche Präsenz der Kultusministerkonferenz in wichtigen Aufgabenfeldern gestärkt werden. Um im Plenum mehr Raum für die Diskussion zentraler politischer Themen zu schaffen, übernimmt das Präsidium auch die Aufgabe, die Notwendigkeit und Machbarkeit von Vorhaben für das Plenum vorzuberaten und der Konferenz Vorschläge für die Vorgehensweise bzw. eine Problemabschätzung zu Beratungsthemen vorzulegen. Das Präsidium übernimmt ferner die Verantwortung für die Tagesordnung der Ministerkonferenzen, wobei es geeignete Themen so vorberät, dass dem Plenum eine schnelle Entscheidung ohne Aussprache ermöglicht wird.

Die KMK vor Schloss Plön während ihrer 314. Plenarsitzung. Mit auf dem Bild der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Günther Fielmann als Gastgeber. - Bild: bikl.de
Die KMK vor Schloss Plön während ihrer 314. Plenarsitzung. Mit auf dem Bild der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Günther Fielmann als Gastgeber. - Bild: bikl.de