23.5.2013 - 4:04
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Institutionen der KMK

Organe der Konferenz sind das Plenum, das Präsidium und der Präsident oder die Präsidentin sowie Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen.

Etwa drei- bis viermal im Jahr tritt die Kultusministerkonferenz zu Plenarsitzungen auf Ministerebene zusammen.

Dem Plenum gehören die für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständigen Minister und Ministerinnen zw. Senatoren und Senatorinnen der Länder an. Sofern das Kultusressort in einem Land in zwei oder drei verschiedene Ministerien oder Senatsverwaltungen unterteilt ist, können auch mehrere Minister bzw. Senatoren an den Plenarsitzungen teilnehmen. Jedes Land hat aber in der Kultusministerkonferenz nur eine Stimme. Mehrheitsbeschlüsse sind möglich. Für Beschlüsse, die finanzwirksam sind, die Mobilität im Bildungsbereich oder die Kultusministerkonferenz selbst betreffen, ist jedoch Einstimmigkeit der Länder erforderlich. Neben den Ministern kommen die Amtschefs der beteiligten Ministerien ebenfalls zu regelmäßigen Sitzungen zusammen, den Amtschefskonferenzen, um Beschlüsse des Plenums vorzubereiten und solche Angelegenheiten zu erledigen, die keiner Erörterung im Ministerplenum bedürfen. Den Vorsitz in der Amtschefskonferenz führt der Amtschef bzw. die Amtschefin aus dem Land (Ministerium), das den Präsidenten oder die Präsidentin der Kultusministerkonferenz stellt.

Präsidium und Präsident

Das Plenum wählt aus seiner Mitte für jedes Jahr in einem bestimmten Turnus das Präsidium, das aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin, drei Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen und bis zu zwei weiteren (kooptierten) Mitgliedern besteht. Die nicht kooptierten Präsidiumsmitglieder gehören dem Präsidium in der Regel vier Jahre an, wobei nach zwei Amtsjahren als Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin für das 3. Jahr die Wahl zum Präsidenten bzw. Präsidentin erfolgt. Die Amtszeit des Präsidenten bzw. der Präsidentin dauert ein Jahr. An die Präsidentschaft schließt sich ein weiteres Jahr als Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin an.

Die Präsidentin bzw. der Präsident leitet die Plenarsitzungen und vertritt die Konferenz nach außen.

Das Präsidium dient der aktuellen Beratung und Abstimmung in aktuellen Fragen, in denen noch keine Plenumsbefassung stattgefunden hat, und bereitet wichtige Plenumsangelegenheiten vor. Es tagt zu diesem Zweck in der Regel zwischen den Plenarsitzungen.

Das Präsidium dient der Beratung und Abstimmung in aktuellen Fragen, in denen noch keine Plenumsbefassung stattgefunden hat, und bereitet wichtige Plenumsangelegenheiten vor. Es tagt zu diesem Zweck auch zwischen den Plenarsitzungen.

Damit das Plenum sich auf die Diskussion zentraler politischer Themen konzentrieren kann, übernimmt das Präsidium auch die Aufgabe, die Notwendigkeit und Machbarkeit von Vorhaben für das Plenum vorzuberaten und der Konferenz Vorschläge für die Vorgehensweise bzw. eine Problemabschätzung zu Beratungsthemen vorzulegen. Das Präsidium übernimmt ferner die Verantwortung für die Tagesordnung der Ministerkonferenzen, wobei es geeignete Themen so vorbereitet, dass dem Plenum eine schnelle und sachangemessene Entscheidung ermöglicht wird.

Die KMK vor Schloss Plön während ihrer 314. Plenarsitzung. Mit auf dem Bild der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Günther Fielmann als Gastgeber. - Bild: bikl.de
Die KMK vor Schloss Plön während ihrer 314. Plenarsitzung. Mit auf dem Bild der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Günther Fielmann als Gastgeber. - Bild: bikl.de