Wissenschaft und Hochschule
Im Hochschulbereich trägt die Kultusministerkonferenz durch Vereinbarungen und Herbeiführung eines abgestimmten Verwaltungshandelns zur Sicherung einer gemeinsamen Hochschulstruktur und deren Fortentwicklung bei. Die Kultusministerkonferenz ist dabei eingebunden in den grundlegenden Reformprozess, der sich seit einigen Jahren im deutschen Hochschulwesen vollzieht und der sowohl die Aufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre als auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Hochschulen, die interne Organisation der Hochschulen, ihre Rechtsstellung und das Verhältnis Staat/Hochschule umfasst. Internationalisierung, Wettbewerb und Leistungsorientierung sind zu wesentlichen Faktoren bei der Steuerung und Finanzierung der Hochschulen geworden. Das Verhältnis Staat/Hochschule ist zunehmend geprägt durch Vereinbarungen über Zielvorgaben und Leistungsanforderungen, wachsende Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei der Realisierung der Ziele und Evaluation. Systemen der Leistungsbemessung kommt eine immer wichtigere Funktion zu.
Die Kultusministerkonferenz wirkt an dieser Entwicklung durch den Informationsaustausch zwischen den Ländern, gemeinsame Empfehlungen zu einzelnen Aspekten der Hochschulstrukturreform und - soweit im Sinne von Transparenz, Mobilität und Sicherung der Leistungsfähigkeit des Hochschulwesens erforderlich - durch länderübergreifende Vereinbarungen mit. Die Kultusministerkonferenz arbeitet dabei eng mit der
Hochschulrektorenkonferenz, den Wissenschaftsorganisationen – insbesondere der
Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem
Wissenschaftsrat und der
Max-Planck-Gesellschaft – sowie dem
Bund zusammen.
Folgende Themen standen und stehen im Vordergrund der Beratungen in der Kultusministerkonferenz:
Qualitätssicherung im Hochschulbereich
Studium und Prüfungen
- Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen
a.)
Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge
b.)
Bachelor und Master im öffentlichen Dienst - Akkreditierung
Studentische Angelegenheiten/Hochschulzulassung
Hochschulzulassung/Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen
Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts
Studiengebühren
Krankenhausfinanzierungsrecht – Einführung eines neuen Entgelt- und Vergütungssystems (DRG) - Fallpauschalengesetz -
Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems der Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin
Aufstieg durch Bildung - Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland
Bund und Länder haben auf dem Bildungsgipfel am 22.10.2008 in Dresden
die Qualifizierungsinitiative für Deutschland "Aufstieg durch Bildung" beschlossen. Über die Umsetzung der in der Qualifizierungsinitiative vereinbarten Maßnahmen haben die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern seit 2009 jährlich einen gemeinsamen Fortschrittsbericht vorlegt. Informationen hierzu finden Sie in dem
Umsetzungsbericht für das Jahr 2012.
