Leihverkehr
Der Deutsche Leihverkehr ist eine kooperative Einrichtung der Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermittlung und Lieferung von Medien, unabhängig von der physischen Form. Der Leihverkehr dient hauptsächlich der Forschung und Lehre, darüber hinaus auch der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Berufsarbeit. Zum Leihverkehr zugelassen werden allgemein zugängliche Wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken, wenn sie durch den Einsatz von fachlich qualifiziertem Personal eine ordnungsgemäße Abwicklung des Leihverkehrs einschließlich der sachgerechten Verwaltung der aus anderen Bibliotheken entliehenen Medien sicherstellen und über die notwendigen elektronischen Kommunikations- und Recherchemöglichkeiten verfügen.
Vom Leihverkehr ausgenommen sind Medien, die bei der bestellenden Bibliothek bzw. ihrem Bibliothekssystem oder bei einer anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek am Ort verfügbar sind, auch wenn diese Bibliothek nicht zum Leihverkehr zugelassen ist und Medien, die im Handel zu einem geringen Preis erhältlich sind.
Der Leihverkehr wird geregelt durch die
Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland - Leihverkehrsordnung (LVO), (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 19.09.2003, i.d.F. vom 10.10.2008).
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Leihverkehrsregionen eingeteilt. Für die Organisation des Leihverkehrs in den Regionen und die Beachtung der Bestimmungen der Leihverkehrsordnung durch die Teilnehmerbibliotheken sind die regionalen Leihverkehrszentralen zuständig.
