Dienstrecht und Besoldung
Zur Umsetzung der Dienstrechtsreform im Hochschulbereich hatte die Bundesregierung im Juni 2001 die beiden Gesetzentwürfe
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften
- Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung
in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Neuregelungen sind inzwischen in Kraft getreten.
Die Änderungen des Hochschulrahmengesetzes sollen die Länder innerhalb von drei Jahren in Landesrecht umsetzen. Die rahmenrechtliche Vorgabe der Juniorprofessur als Regeleinstellungsvoraussetzung für Professoren ist ab dem 01. Januar 2010 zu erfüllen.
In den zuständigen Gremien der Kultusministerkonferenz wurden Beratungen aufgenommen, um Eckpunkte für einen Wissenschaftstarifvertrag zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden als Vorschläge der Kultusministerkonferenz in die Beratungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu einer Neuregelung des Allgemeinen Teils des BAT einbezogen. In den Beratungen des Gremiums, in dem die Tarifseite mit der Hochschulseite hochschulspezifische Anliegen erörtert, haben für die Kultusministerkonferenz zwei Vertreter mitgewirkt. Das neue Tarifrecht der Länder (TV-L) ist zusammen mit den Sonderregelungen Wissenschaft (§ 40 TV-L) am 01.11.2006 in Kraft getreten. Es gilt für alle tarifgebundenen Beschäftigen an den Hochschulen und Einrichtungen gleichermaßen. Wie bisher bleiben aber Hochschullehrer und studentische, wie wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ausgenommen.
