Lehrauftragsvergütung
Nachdem die 165. Amtschefskonferenz am 01.02.2001 beschlossen hat, dass die KMK ihre Bemühungen für eine Aufhebung der länderübergreifenden Empfehlungen über Lehrauftragsvergütungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen und an Fachhochschulen und in Fachhochschulstudiengängen oder wenigstens für weitgehende Regelungsfreiräume für die Länder fortsetzen soll, wurden die Beratungen über eine Aufhebung der Empfehlungen bzw. deren Flexibilisierung wieder aufgenommen. Die Kultusministerkonferenz hat angesichts der deutlichen Ausweitung autonomer Entscheidungsbefugnisse der Hochschulen in vielen Bereichen mit Beschluss vom 19.09.2003 die Empfehlungen über Lehrauftragsvergütungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen und an Fachhochschulen und die Fachhochschulstudiengängen aufgehoben und gleichzeitig den Ländern empfohlen, Regelungen in eigener Zuständigkeit zu treffen.
Das 317. Plenum der Kultusministerkonferenz hat am 28.02.2007 den Beschluss vom 19.09.2003 bestätigt. Die Finanzministerkonferenz hat den Beschluss zur Kenntnis genommen.
