Wissenschaftsmanagermarkt
Eine qualifizierte Besetzung der hauptberuflichen Leitungspositionen in den Hochschulen und den Universitätskliniken liegt im öffentlichen Interesse. Die KMK hat daher am 05.02.2004 zum Zweck der Unterstützung der Professionalisierung des Hochschul- oder Wissenschaftsmanagements sowie zur Förderung qualifizierter externer Bewerbungen auch über die Landesgrenzen hinweg einen Beschluss zu den
„Rahmenbedingungen eines Wissenschafts-Managermarktes“ gefasst. Aufgrund der erforderlichen Zustimmung der Innen- oder Finanzressorts der Länder zu einer Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit neben einem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis hat die KMK sich an die IMK und FMK gewandt, um eine gleichlautende Beschlussfassung der Fachministerkonferenzen in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Die Innen- und Finanzministerkonferenz haben zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie das Anliegen der Kultusministerkonferenz, externe Bewerbungen für hauptberufliche Leitungspositionen in den Hochschulen und den Universitätskliniken über die Landesgrenzen hinweg zu fördern, unterstützen. Dennoch sehen beide Fachministerkonferenzen keine Möglichkeit, durch Beschlüsse der Konferenzen von der nach landesgesetzlichen Regelungen vorausgesetzten Einvernehmenserklärung im Einzelfall abzuweichen.
