7.2.2012 - 9:40
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Entgelt-/Vergütungssystem

Die Kultusministerkonferenz befasst sich mit dem Entgelt-/Vergütungssystem für den Krankenhausbereich (DRG-System) insbesondere im Hinblick auf die gravierenden finanziellen Auswirkungen auf die Universitätsklinika.

Die Finanzierung von Krankenhausleistungen erfolgt gemäß Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22.12.1999 nach dem Pauschalierungsprinzip; d. h. von der früher überwiegend üblichen Berechnung nach einem für jedes Krankenhaus festgelegten Pflegesatz pro Tag wird umgestellt auf Fallpauschalen. Danachen erhalten die Kliniken einen bestimmten Betrag pro Krankheitsfall, wobei sich der Betrag im Wesentlichen nach der Hauptdiagnose - also der Erkrankung des Patienten - richtet. Der dafür errechnete Durchschnittswert soll alle Aufwendungen von der Aufnahme bis zur Entlassung abdecken - unabhängig davon, wie viele Tage der Patient im Krankenhaus verbracht hat. Für Gruppen ähnlich aufwändiger Behandlungen wurden dazu Patientenklassifikationen gleicher Vergütung, so genannten Diagnosis Related Groups (DRG), gebildet.

Die Kultusministerkonferenz begrüßt, dass der Übergang auf das DRG-System mit erheblichen Vorteilen insbesondere bei der Herstellung der notwendigen Kosten- und Leistungstransparenz verbunden ist. Sie hat jedoch festgestellt, dass die konkrete Ausprägung des Systems deutlicher Nachjustierungen bedarf, damit medizinische Spitzenleistungen adäquat vergütet und die Einrichtungen der Hochschulmedizin in ihrem Fortbestand in ihrer Leistungsfähigkeit gesichert werden können. Daher hat sich die Kultusministerkonferenz mit einem "Positionspapier zur Einführung eines neuen Entgelt-/Vergütungssystems für den Krankenhausbereich, Weiterentwicklung der DRGs", in dem die für die Universitätsklinika drohenden Nachteile im Einzelnen aufgelistet sind, in den Diskussionsprozess über das diagnose-orientierte Fallpauschalensystem eingebracht.

Im Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wurden wesentliche von der Kultusministerkonferenz geltend gemachte Forderungen berücksichtigt. Die Krankenhausbudgets werden in einem über mehrere Jahre dauernden Prozess, der sog. Konvergenzphase, schrittweise an die landesweiten Fallpreise herangeführt. Zugleich werden die mit der Einführung der Fallpauschalen verbundenen Erlöseinbußen für die Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt, wobei die Kappungsgrenze von 1 % des Krankenhausbudgets im Jahr 2005 in den folgenden Jahren um jeweils 0,5 %-Punkte angehoben wird.