Personalrecht
Die Kultusministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Anforderungen an die Leitung der klinischen Einrichtungen in der Hochschulmedizin im Hinblick auf den grundlegenden Wandel im Gesundheitswesen, seine fortschreitende marktwirtschafltiche Ausrichtung und die damit verbundenen Herausforderungen an sämtliche Anbieter von Gesundheitsleistungen eine Änderung der personalrechtlichen Regelungen der Professoren und sonstigen leitenden Ärzte notwendig machen.
Sie hat sich daher bereits 1999 in dem Positionspapier
"Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungsystems der Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin" dafür ausgesprochen, bei Besetzungen von Professuren in der Hochschulmedizin die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der Leitung einer klinischen Einrichtung einschließlich des damit verbundenen Liquidationsrechts durch Chefarztverträge zu regeln, durch die sämtliche mit der Leitung der klinischen Einrichtung verbundenen Aufgaben zu Dienstaufgaben der Chefärzte bestimmt werden. Es ist vorgesehen, das bisherige Liquidationsrecht durch eine leistungsgerechte Vergütung mit fixen und variablen Bestandteilen zu ersetzen. Ähnliche Verträge sollen auch für die zweite Führungsebene ins Auge gefasst werden. Das neue Personalrecht kann entweder im Rahmen der sog. Kombinationslösung (Ernennung zum beamteten Professor und Abschluss eines Chefarztvertrags) oder im Rahmen der sog. reinen Vertragslösung (Abschluss eines Angestellten- sowie eines Chefarztvertrags oder eines einheitlichen Angestellten- und Chefsarztvertrags mit dem Hochschullehrer) umgesetzt werden.
Auf der Grundlage der nach Ländern unterschiedlichen Umsetzung des Positionspapiers und aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird die Umsetzung des neuen Personalrechts von den Ländern und Universitätsklinika im Allgemeinen positiv bewertet. Eine bundeseinheitliche Umsetzung des Positionspapiers ist aufgrund des erweiterten Gestaltungsspielraums der Länder im Zuge der Föderalismusreform sowie der unterschiedlcihen Rahmenbedingungen in den Ländern nicht realisierbar. Insofern kommt dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch in den einschlägigen Gremien der Kultusministerkonferenz über die weitere Umsetzung sowie über Einzelfragen im Zusammenhang mit Chefarztverträgen (Vertragslösung oder Kombinations-Modell, Befristung, Vergütung, Verhältnis W-Besoldung u. a.) besondere Bedeutung zu.
