Personalrecht
Die Kultusministerkonferenz hatte am 19.11.1999 das Positionspapier „Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems der Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin“ verabschiedet. Die für das Hochschulwesen zuständigen Landesminister und -ministerinnen wollten darauf hinwirken, dass möglichst ab 01.01.2001, spätestens ab 01.01.2002 bei der Besetzung entsprechender Professuren die neuen personalrechtlichen Regelungen zugrunde gelegt werden.
Ergänzend hierzu hat die Kultusministerkonferenz am 13./14.04.2000 einen Bericht zu den Auswirkungen der vorgesehenen Einführung des neuen Personalrechts auf bundes- und landesrechtliche Vorschriften zustimmend zur Kenntnis genommen (NS 162. AK, 13./14.04.2000, Nr. 8).
In den Ausschreibungen von Professuren mit Chefarztfunktion wird inzwischen weitgehend auf den Abschluss von Chefarztverträgen verwiesen. In einigen Ländern sind Chefarztverträge abgeschlossen worden.
Einen Bericht zum Stand der Umsetzung in den Ländern (Ausschreibungen, Berufungsfälle, Ausgestaltung der Verträge) hat die Kultusministerkonferenz im September 2003 zustimmend zur Kenntnis genommen. Diejenigen Länder, die bisher noch nicht auf das neue Personalrecht umgestiegen sind, wurden aufgefordert den Umstieg unverzüglich in Angriff zu nehmen. Mit der weiteren Umsetzung sowie mit Einzelfragen im Zusammenhang mit Chefarztverträgen (Vertragslösung oder Kombinations-Modell, Befristung, Vergütung, Verhältnis zur W-Besoldung u. a.) ist der Unterausschuss Hochschulmedizin befasst.
