Kultusminister Konferenz

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Der Bologna-Prozess

Am 19. Juni 1999 unterzeichneten Hochschulministerinnen und -minister aus 30 europäischen Staaten eine gemeinsame Erklärung mit dem Ziel, einen vergleichbaren, kompatiblen und kohärenten Hochschulraum in Europa (European Higher Education Area, EHEA) zu schaffen, in dem die Mobilität der Studierenden, Absolventinnen und Absolventen und Hochschullehrerinnen und -lehrern uneingeschränkt möglich sein soll. Dies war der Startschuss zu einem umfassenden Reformprozess der europäischen Hochschullandschaft, den man heute vor allem unter dem Namen der Stadt kennt, in der die Erklärung unterzeichnet wurde: Bologna.

Zu den Kernzielen des Bologna-Prozesses gehören

  • die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen 
  • die Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse, insbesondere durch ein gestuftes Graduierungssystem (Bachelor/Master)
  • die europäische Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
  • die Verwendung von Transparenzinstrumenten wie dem europäischen Kreditsystem ECTS, der Zeugniserläuterung (Diploma Supplement) und des einheitlichen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse

2009 wurde von den Ministern bei der Konferenz in Leuven eine Strategie verabschiedet, wie der Bologna-Prozess fortgeführt werden soll. In dieser zweiten Dekade bis 2020 sollen beispielsweise die Mobilität der Studierenden und Lehrenden gefördert, Forschung und Lehre verbessert, die Beschäftigungsfähigkeit optimiert und das lebenslange Lernen erleichtert werden.

Akteure und Struktur

Die Möglichkeit einer Teilnahme am Bologna-Prozess besteht für alle europäischen Staaten, die das Kulturabkommen des Europarats ratifiziert haben und sich zu den Zielen des Prozesses bekennen. Dies sind neben den EU-Mitgliedern mittlerweile 20 Staaten, als 48. und bislang letztes Mitglied wurde Weißrussland bei der Ministerkonferenz in Jerewan 2015 aufgenommen.

Der Bologna-Prozess lebt vom intensiven Dialog der Stakeholder. Die wesentlichen Impulse für den Bologna-Prozess gehen von den Ministerkonferenzen aus, die alle 2 bis 3 Jahre stattfinden. Die Bologna Follow-up Group (BFuG) bereitet diese Konferenzen vor und begleitet den Reformprozess zwischen den Ministertreffen. Die Vertretung Deutschlands in der BFuG wird von je einer Vertreterin/einem Vertreter aus den Ländern und dem Bund wahrgenommen, Treffen finden zweimal jährlich statt. Unterstützt wird die BFuG von einem Sekretariat, das seinen Sitz jeweils in dem Land hat, welches die nächste Konferenz ausrichtet.

Der Bologna-Prozess in Deutschland

Jeder Mitgliedstaat ist aufgefordert, zu den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Ministerkonferenzen Berichte über die Umsetzung der Reformen bei der BFuG einzureichen. Die Anfertigung dieses Berichts und die Begleitung des gesamten Prozesses liegt in Deutschland bei der Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, der die Länder und der Bund gemeinsam vorsitzen. Außerdem sind dort die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) , der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) , der Akkreditierungsrat, der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA), die Gewerkschaften (GEW), das Deutsche Studentenwerk (DSW) und Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden (fzs) vertreten. Die Umsetzung der Reformen obliegt den Ländern, dem Bund und den Hochschulen in ihren jeweiligen Zuständigkeiten.

Internationalisierung der Hochschulen

Für Deutschland ist die Internationalisierung der Hochschulen ein zentrales Element, um in einer globalisierten Welt weiter einen Spitzenplatz unter den führenden Wissenschaftsstandorten einzunehmen. Im globalen Wettbewerb sind die deutschen Hochschulen bereits sehr gut aufgestellt, dennoch besteht weiterhin Optimierungspotential.

Am 26. und 27. April 2012 unterzeichneten die damals 47 Bologna-Staaten eine Mobilitätsstrategie für den Europäischen Hochschulraum. Hierin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine eigene Internationalisierungsstrategie auszuarbeiten. Bund, Länder und Hochschulen haben bereits in der Vergangenheit die Notwendigkeit einer Internationalisierung erkannt und Maßnahmen ergriffen, sie auszubauen. Auch die Wissenschaftsorganisationen, u.a. HRK und DFG, haben sich mit der Internationalisierung der Hochschulen befasst.

Auf all diesen Erfahrungen aufbauend entwickelten Bund und Länder eine gemeinsame Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen und identifizierten neun Handlungsfelder mit gemeinsamen Zielvorstellungen und Handlungsansätzen:

1.      Strategische Internationalisierung der einzelnen Hochschulen

Die Internationalisierung wird als Instrument der Qualitätssicherung und Querschnittsaufgabe verstanden, die alle Bereiche und Einheiten der Hochschulen (Forschung, Lehre, Weiterbildung, Management, Verwaltung) umfasst. Sie soll immer „mitgedacht“ werden, um über Serviceorientierung und Gastfreundlichkeit international attraktiv und konkurrenzfähig zu sein.

2.      Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Internationalisierung

Bund und Länder haben in der Vergangenheit auf vielen Rechtsgebieten, z.B. dem Ausländerrecht und der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, vielfältige Verbesserungen erreicht und werden in Zukunft allen eventuell entstehenden Behinderungen entgegentreten. Zur weiteren Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen wollen Bund und Länder unter anderem die Akkreditierungsverfahren bilateraler Studiengänge vereinfachen und bitten den Akkreditierungsrat um Vorschläge.

3.        Etablierung einer Willkommenskultur

Die Integration ausländischer Studierender kann nur gelingen, wenn an den Hochschulen (Welcome Centers, dual-career, Weiterbildung des Hochschulpersonals in Bezug auf Fremdsprachenkenntnisse) und darüber hinaus (Konsulate, Arbeitsagenturen, Kinderbetreuung, etc.) eine Willkommenskultur etabliert wird. Neben den Lehrenden kommt hier dem Verwaltungspersonal eine Schlüsselrolle zu. Die Teilnahme an interkulturellen Schulungen und das Erlernen einer Fremdsprache ist für die Mitarbeiter auf allen Ebenen der Hochschule wichtig. Der Bund und die Länder unterstützen den „Nationalen Kodex für das Ausländerstudium“ und die „Europäische Charta für Forscher – Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ und bitten die Hochschulen zu prüfen, inwieweit ihre bereits eingegangenen „Selbstverpflichtungen“ diesen Vereinbarungen entsprechen.

4.        Etablierung eines internationalen Campus

Ein internationaler Campus umfasst sowohl Angebote für deutsche als auch für ausländische Studierende und Lehrende. Er beinhaltet die Nutzung der Lern-Potentiale ausländischer Studierender und Dozentinnen und Dozenten durch deutsche Studierende, beispielsweise durch die Durchführung fremd- bzw. insbesondere englischsprachiger Seminare, und gleichzeitig den Ausbau der Angebote an Deutschkursen für Ausländer, um am akademischen, kulturellen und sozialen Leben teilzunehmen.

5.        Steigerung der Auslandsmobilität der Studierenden

Bund und Länder sehen es als realistisches Ziel bis 2020 an , dass 50% aller Studierender Auslanderfahrung und ein Drittel einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten nachweisen können. Damit gehen Sie über die europaweite Zielvorgabe von 20% hinaus. Hierfür sollen verbindliche Mobilitätsfenster in den Curricula der Studiengänge festgelegt, die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland verbessert und integrierte internationale Studiengänge mit Partnerhochschulen im Ausland ausgebaut werden. Auf die Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge soll besonderes Augenmerk gelegt werden, da Lehrerinnen und Lehrern als Multiplikatoren eine besondere Rolle zukommt. Darüber hinaus sollen Maßnahmen ergriffen werden, das bisher geringe Mobilitätsverhalten in manchen Fachbereichen (z.B. in den MINT-Fächern) zu steigern.

6.        Steigerung der internationalen Attraktivität des Hochschulstandorts Deutschland

Bund, Länder, HRK und DAAD unterstützen die Hochschulen dabei, ein bewerberfreundliches Auswahl- und Zulassungsverfahren zu entwickeln und in der Studieneingangsphase individuell und flexibel durch geeignete Maßnahmen Hilfestellung zu leisten. Hierdurch soll der Studienerfolg ausländischer Studierender verbessert werden. Im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist die Verbesserung von Informationen über Studien- und Stipendienprogramme, offene Stellenangebote, Hochschulstandorte, Aspekte der sozialen Absicherung oder Aufenthalts- und Ausländerrecht wichtig. Der Aufbau zentraler Informationsseiten, am besten mehrsprachig, ist ein wichtiger Baustein bei der Steigerung der internationalen Attraktivität des Hochschulstandorts Deutschland.

7.        Gewinnung exzellenter (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und (Nachwuchs-)Wissenschaftler aus dem Ausland

Internationale (Nachwuchs-)Wissenschaftler/-innen vertiefen die Netzwerkbildung deutscher und ausländischer Hochschulen. Sie bringen neue Perspektiven, versprechen eine Qualitätssteigerung der Lehre durch die Fremdsprache, die Einblicke in eine andere Lehrkultur, neue methodische und theoretische Ansätze und einen Perspektivwechsel und steigern die Motivation für einen eigenen Auslandsaufenthalt der Studierenden. Hierfür sollen u.a. Promotionsprogramme ausgebaut werde, um den Erfolg von ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden zu verbessern.

8.        Aufbau internationaler Forschungskooperationen

Bund und Länder wollen die Hochschulen mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen (gezielte Information, strategische Beratung und aktive Unterstützung beim Einwerben von Mitteln und beim Projektmanagement) dabei unterstützen, internationale Forschungskooperationen anzubahnen und die Erfolgsaussichten bei internationalen Ausschreibungen zur Forschungsförderung (z.B. Horizon 2020) zu steigern.

9.        Etablierung von Angeboten transnationaler Hochschulbildung

Studiengänge im Ausland und bilaterale Hochschulkooperationen stärken die internationale Reputation der Hochschulen, vernetzen künftige Fach- und Führungskräfte und helfen bei der Gewinnung hochqualifizierter Absolventinnen und Absolventen für Graduiertenstudien. Bund und Länder unterstützen die deutschen Hochschulen bei solchen Gründungen, auch um Kompetenzen und Strukturen in den Partnerländern aufzubauen.