Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess ist ein zwischenstaatlichen Reformprozess, der mit der Unterzeichnung der sog. Bologna-Erklärung von Hochschulministern aus 29 europäischen Ländern am 19.06.1999 begann. Inzwischen sind 47 Staaten beteiligt. Der Bologna-Prozess zielt auf die Einrichtung des gemeinsamen Hochschulraums (European Higher Education Area / EHEA), in dem Studierenden, Absolventen und Hochschullehrer uneingeschränkt Mobilität und Zugang zu qualitativ hochstehender Hochschulbildung gewährt wird. Eckpunkte des europäischen Hochschulraums sind die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, Transparenz (vergleichbare Abschlüsse in den drei Stufen Bachelor, Master und Doktorat) und europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang spielen die Lissabon-Konvention (Übereinkommen von UNESCO und Europarat über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region) sowie europaweite Transparenzinstrumente wie das Europäische Kreditpunktesystem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System), die Zeugniserläuterung (Diploma Supplement) ebenso eine wichtige Rolle wie der einheitliche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse und die Europäischen Standards und Leitlinien zur Qualitätssicherung.
Der Bologna-Prozess ist ein Prozess politischer Willensbildung im Zuge der Selbstverpflichtung der beteiligten Hochschulminister, an dem die Kultusministerkonferenz aktiv mitwirkt. Die wesentlichen Impulse gehen von zweijährlichen Ministerkonferenzen aus (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007, Leuven 2009). Die Konferenzen werden von der sog. Bologna-Follow-up Group (BFuG) vorbereitet, die von einem Sekretariat unterstützt wird.
Über aktuelle Entwicklungen bei der Schaffung des Europäischen Hochschulraums und die Ergebnisse der Ministerkonferenzen in Leuven 2009 und Budapest/Wien 2010 informiert derzeit die Website
www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna
Bologna-Folgeprozess
2010 ist für den Bologna-Prozess ein wichtiges Datum, weil in der Bologna-Erklärung 1999 das Ziel vereinbart wurde, bis 2010 den Europäischen Hochschulraum zu errichten. Die Jubiliäumskonferenz der für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister der Bologna-Staaten fand am 11./12.03.2010 in Budapest und Wien statt. Die Länder waren durch Minister Prof. Dr. Olbertz vertreten. Diese Konferenz war in erster Linie als Festakt gedacht. So wurde bilanziert, was bislang in den Bologna-Staaten erreicht wurde, und ein Ausblick auf das gegeben, was für einen Europäischen Hochschulraum zu tun bleibt. Die Konferenz hat die
Deklaration zum Europäischen Hochschulraum verabschiedet und Kasachstan als 47. Mitglied des Bologna-Prozesses aufgenommen.
Die nächste reguläre Ministerkonferenz wird am 26./27.04.2012 in Bukarest stattfinden. Dort wird es dann auch um die Umsetzung des Kommuniqués von Leuven 2009 gehen.
Am 28. und 29.04.2009 haben in Leuven die für Hochschulen zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister mit dem
Kommuniqué „The Bologna Process 2020 - The European Higher Education Area in the new decade“ Leitlinien des Reformprozesses bis 2020 festgelegt. Eines der Kernziele des Bologna-Prozesses bleibt die verstärkte Mobilität der Studierenden und des akademischen Personals. Bis 2020 sollen 20 % der Studierenden des Europäischen Hochschulraums Auslandserfahrungen haben. An Bedeutung gewinnen wird die Berücksichtigung der sozialen Dimension. Mit dem Kommuniqué haben sich die Ministerinnen und Minister auf die Erarbeitung nationaler Ziele für die Teilnahme an Hochschulbildung und die Teilhabe bislang unterrepräsentierter Gruppen verständigt. In Leuven fand zudem das erste Policy Forum statt, ein Treffen der 46 Bologna-Staaten mit Staaten außerhalb des Europäischen Hochschulraums und mit Vertretern internationaler Organisationen zur globalen Dimension des Bologna-Prozesses. Das zweite Forum fand am 12.03.2010 in Wien statt.
In Vorbereitung der Konferenz 2009 haben die Bologna Signatarstaaten erneut über ihre Fortschritte bei der Realisierung der prioritären Bologna-Ziele berichtet. Der
Nationale Bericht 2007 -2009 mit dem
Nationalen Aktionsplan Soziale Dimension wurden im November 2008 der BFuG zugeleitet. Zudem hat eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung internationaler Experten die Übereinstimmung des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse mit dem Bologna-Qualifikationsrahmen geprüft und in ihrem Bericht bestätigt. Mit Annahme des
Berichts über die Überprüfung der Kompatibilität des "Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse" mit dem "Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum" durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz wurde die Selbstzertifizierung erfolgreich abgeschlossen.
Zur Konferenz in London wurden der Bericht für Deutschland („
Bologna-Prozess: Nationaler Bericht 2005 bis 2007 für Deutschland“ mit dem „
Nationalen Aktionsplan Anerkennung ausländischer Qualifikationen“) im Dezember 2006 verabschiedet und den zuständigen Bologna-Gremien übersandt.
Kernstück der nationalen Bologna-Struktur ist die Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, die unter Vorsitz von Ministerialdirigent Dr. Hendriks, Schleswig-Holstein, und Ministerialdirigent Greisler, BMBF, tagt. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Länder, des BMBF, des Akkreditierungsrates, der HRK, des DAAD, der Studierenden und der Sozialpartner an.
Im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess erhält das im April 1997 auch von Deutschland in Lissabon unterzeichnete „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ vom 01.02.1999, besondere Bedeutung. Zwischenzeitlich hat Deutschland die Konvention ratifiziert. Das Gesetz zum Übereinkommen ist am 23.05.2007 in Kraft getreten.
