Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess ist ein zwischenstaatlicher Reformprozess, der am 19.06.1999 mit der Unterzeichnung der so genannten Bologna-Erklärung durch Hochschulminister und –ministerinnen aus 29 europäischen Ländern begann und heute 47 Mitglieder hat. Die Mitgliedschaft im Bologna-Prozess steht allen Ländern offen, die die europäische Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet haben und sich für Ihr eigenes Hochschulwesen zu den Zielen des Bologna-Prozesses bekennen.
Ziel des Bologna-Prozesses ist die Errichtung des Europäischen Hochschulraums (European Higher Education Area), der gekennzeichnet ist durch die uneingeschränkte Mobilität der Studierenden, Absolventen und Absolventinnen, Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen. Zu den Kernzielen des Bologna-Prozesses gehören die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse im gestuften System, die europäische Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung, die Verwendung von Transparenzinstrumenten wie dem europäischen Kreditsystem ECTS, der Zeugniserläuterung (Diploma Supplement) und des einheitlichen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse.
Der Bologna-Prozess lebt vom intensiven Dialog der Stakeholder. Die wesentlichen Impulse für den Bologna-Prozess gehen von den Ministerkonferenzen aus (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2007, Leuven 2009, Budapest und Wien 2010, Bukarest 2012), die von der Bologna Follow-up Group (BFuG) vorbereitet werden. Deutschland ist in der BFuG durch Ministerialdirigent a.D. Dr. Hendriks, Beauftragter der Länder für den Bologna-Prozess, und Ministerialdirigent Greisler, BMBF, vertreten.
Über aktuelle Entwicklungen bei der Schaffung des europäischen Hochschulraums und die Ergebnisse der Ministerkonferenzen informiert derzeit
www.ehea.info. Hier sind auch die wesentlichen Hintergrunddokumente abrufbar.
Internationale Entwicklung
2010 war für den Bologna-Prozess auch deshalb ein wichtiges Datum, weil in der Bologna-Erklärung 1999 das Ziel vereinbart wurde, bis 2010 den Europäischen Hochschulraum zu errichten. Die Jubiläumskonferenz der für Hochschulen zuständigen Minister und Ministerinnen der Bologna-Staaten fand am 11./12.03.2010 in Budapest und Wien statt. Die Länder waren durch Minister Prof. Dr. Olbertz vertreten. Diese Konferenz hat die Deklaration zum Europäischen Hochschulraum
Deklaration zum Europäischen Hochschulraum verabschiedet und Kasachstan als 47. Mitglied des Bologna-Prozesses aufgenommen.
Am 26./27.04.2012 fand in Bukarest eine weitere reguläre Ministerkonferenz statt. Die Ministerinnen und Minister haben die Umsetzung des Kommuniqués von Leuven 2009 (
Kommuniqué „The Bologna Process 2020 - The European Higher Education Area in the new decade“) bilanziert, mit dem die Leitlinien des Reformprozesses bis 2020 festgelegt wurden. Der Implementierungsbericht macht deutlich, wo noch Handlungsbedarf besteht. Dies betrifft insbesondere die Qualität des Studiums, die Berufsbefähigung und die Mobilität. Mit dem
Kommuniqué von Bukarest werden diese Punkte aufgegriffen und ausgeführt. Besonders hinzuweisen ist auf die Erweiterung des Hochschulzugangs auch für Nicht-Traditionelle-Studierende, die Überarbeitung der European Standards and Guidelines (ESG), die Forderung des Lebenslangen Lernens und die Verbesserung der Mobilität. Verabschiedet wurde in diesem Zusammenhang eine
Mobilitätsstrategie, die die in Leuven vereinbarte Zielmarke von 20 % aufgreift und sich für ausgewogene Mobilitätsbilanzen ausspricht.
In Bukarest fand zudem das nächste Policy Forum mit Nicht-Bologna-Staaten statt, die ihr Interesse an einer vertieften Zusammenarbeit mit den Ländern des Europäischen Hochschulraums betont haben. Auf das entsprechende
Statement wird verwiesen.
Die nächste Ministerkonferenz findet 2015 in Armenien statt.
Im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess erhält das im April 1997 auch von Deutschland in Lissabon unterzeichnete „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ besondere Bedeutung. Deutschland hat die Konvention zwischenzeitlich ratifiziert. Das Gesetz zum Übereinkommen ist am 23.05.2007 in Kraft getreten.
Kernstück der nationalen Bologna-Struktur ist die Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, die unter Vorsitz von Ministerialdirigent a.D. Dr. Hendriks und Ministerialdirigent Greisler tagt. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Länder, des BMBF, des Akkreditierungsrates, der HRK, des DAAD, der Studierenden und der Sozialpartner sowie des DSW an.
Nationale Entwicklungen
Im Abstand von zwei Jahren sind die Mitglieder des Bologna-Prozesses aufgefordert, in Berichten über den Stand der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses in ihren Ländern Auskunft zu geben.
In Vorbereitung der Londoner Ministerkonferenz wurden der Bericht für Deutschland
Bologna-Prozess: Nationaler Bericht 2005 bis 2007 für Deutschland mit dem
Nationalen Aktionsplan Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Dezember 2006 verabschiedet.
Der
Nationale Bericht 2007 -2009 mit dem
Nationalen Aktionsplan Soziale Dimension wurden der BFuG im November 2008 zugeleitet. Zudem hat im Vorfeld der Konferenz von Leuven eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung internationaler Experten die Übereinstimmung des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse mit dem Bologna-Qualifikationsrahmen geprüft. Mit Annahme des
Berichts über die Überprüfung der Kompatibilität des "Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse" mit dem "Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum" durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz wurde die geforderte Selbstzertifizierung erfolgreich abgeschlossen.
Den
Bericht für 2009 - 2011 hat die 209. Amtschefskonferenz am 09.02.2012 zur Kenntnis genommen.


