24.5.2013 - 7:43
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Wissenschaft / Hochschule |  Qualitätsentwicklung, Akkreditierung, Exzellenzförderung

Qualitätsentwicklung, Akkreditierung, Exzellenzförderung

Zu den Kernaufgaben der Kultusministerkonferenz gehören Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Im Bereich der Lehre sind mit der Einführung der Akkreditierung von Studiengängen (undefinedBeschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1998), durch die Etablierung des Akkreditierungsrates, die Gründung von Akkreditierungsagenturen und die Verabschiedung der Strukturvorgaben für die Bachelor- und Masterstudiengänge entscheidende Schritte getan. Auch die Evaluierung von Studiengängen und -fächern ist in Hochschulgesetzen der Länder verankert. Eine Reihe von Evaluationsagenturen ist gegründet. Die in den meisten Ländern eingeführten bzw. in Vorbereitung befindlichen Hochschulkontrakte dienen in Verbindung mit der leistungsorientierten Mittelvergabe ebenfalls der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung im Hochschulbereich.

Am  22.09.2005 hat die Kultusministerkonferenz den undefined"Bericht zur Qualitätssicherung in der Lehre“ verabschiedet, der auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der in den Ländern bereits bestehenden Maßnahmen und Instrumenten der Qualitätssicherung im Hochschulbereich diejenigen Kernelemente und unverzichtbaren Standards festlegt, um das erforderliche Maß an Zuverlässigkeit, Objektivität und Vergleichbarkeit der Verfahren zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere Akkreditierung, Evaluation, qualitätssichernde Maßnahmen an Schnittstellen - z. B. beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium - und eine leistungsgerechte Hochschulfinanzierung.

Am 03.03.2006 hat die Kultusministerkonferenz das Positionspapier undefined„Qualitätssicherung in der Hochschulforschung“ beschlossen. Es erläutert die Bedeutung der Qualitätssicherung vor dem Hintergrund der wachsenden Autonomie der Hochschulen und des nationalen und internationalen Wettbewerbs und stellt das aktuelle System der Qualitätssicherung mit seinen Elementen der Qualitätsfeststellung und der Qualitätsentwicklung dar. In den Ländern und an deren Hochschulen gibt es bereits vielfältige und wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Forschung. Die Qualitätssicherung ist dabei primär Aufgabe der Hochschulen und liegt angesichts des globalen Wettbewerbs in deren ureigenem Interesse. Aufgabe der Länder und der Hochschulen ist es, durch Schaffung erforderlicher Rahmenbedingungen, der damit verbundenen Bereitstellung des notwendigen Instrumentariums und einer gezielten Steuerung der Finanzausstattung diesen Prozess zu fördern. Zu den Eckpunkten einer Qualitätssicherung in der Forschung gehören

  • Qualitätssicherung durch leistungsorientierte Mittelverteilung und Kostentransparenz
  • Qualitätssicherung durch Schwerpunktbildung und Differenzierung
  • Qualitätssicherung durch Personalgewinnung
  • Qualitätssicherung durch moderne Infrastruktur sowie
  • Planungssicherheit für die Hochschulen

 

Über die Erfahrungen der Länder bei der Anwendung der Instrumente der Qualitätsfeststellung informiert der von der Kultusministerkonferenz am 12.05.2011 beschlossene undefinedFolgebericht.

Der Bericht beschreibt in einem ersten Teil die Entwicklung seit 2006 für forschungsbezogene Indikatoren, die Forschungsevaluation (peer-review-Verfahren und Wirkungsanalysen) sowie für Rankings/Ratings. In einem zweiten Kapitel geht es um Erfahrungen mit den Instrumenten der Qualitätsfeststellung in der Hochschulforschung im Hinblick auf das Länderhandeln und in Kapitel drei um einen zusammenfassenden Ausblick mit Einschätzungen zur Notwendigkeit der Entwicklung neuer Instrumente.

Der Bericht, in den die Erfahrungen aller 16 Länder eingeflossen sind, kommt zu dem Ergebnis, dass die Diskussion um Möglichkeiten und Grenzen von Instrumenten der Qualitätsfeststellung nicht abgeschlossen ist, sondern verstärkt im Kontext der Überlegungen zum Qualitätsmanagement und zu neuen Steuerungsinstrumenten geführt wird. Vielmehr geht es um eine Weiterentwicklung über die dem jeweiligen Kontext, dem Profil des zu Bewertenden und dem Ziel der Bewertung angepassten Kombinationen von bekannten und ggf. weiterentwickelten Instrumenten. Den derzeit eingesetzten Instrumenten der Qualitätsfeststellung werden grundsätzlich auch Effekte für eine Qualitätssteigerung der Hochschulforschung zuerkannt. Der Profilierungsprozess der Hochschulforschung wird motiviert. Außerdem tragen die Instrumente dazu bei, Schwächen aufzudecken und diese durch gezielte Gegenmaßnahmen zu beheben. Im Zuge der Weiterentwicklung der Instrumente der Qualitätsfeststellung gilt es auch, die Wirkung der Instrumente weiter kritisch zu reflektieren, um möglichen Fehlsteuerungen vorzubeugen.