2.9.2010 - 17:11
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Wissenschaft / Hochschule |  Qualitätsentwicklung, Akkreditierung, Exzellenzförderung

Qualitätsentwicklung, Akkreditierung, Exzellenzförderung

Zu den Kernaufgaben der Kultusministerkonferenz gehören Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Im Bereich der Lehre sind mit der Einführung der Akkreditierung von Studiengängen (undefinedBeschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1998), durch die Etablierung des Akkreditierungsrates, die Gründung von Akkreditierungsagenturen und die Verabschiedung der Strukturvorgaben für die Bachelor- und Masterstudiengänge entscheidende Schritte getan. Auch die Evaluierung von Studiengängen und -fächern ist in Hochschulgesetzen der Länder verankert. Eine Reihe von Evaluationsagenturen ist gegründet. Die in den meisten Ländern eingeführten bzw. in Vorbereitung befindlichen Hochschulkontrakte dienen in Verbindung mit der leistungsorientierten Mittelvergabe ebenfalls der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung im Hochschulbereich.

Am  22.09.2005 hat die Kultusministerkonferenz den undefined"Bericht zur Qualitätssicherung in der Lehre“ verabschiedet, der auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der in den Ländern bereits bestehenden Maßnahmen und Instrumenten der Qualitätssicherung im Hochschulbereich diejenigen Kernelemente und unverzichtbaren Standards festlegt, um das erforderliche Maß an Zuverlässigkeit, Objektivität und Vergleichbarkeit der Verfahren zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere Akkreditierung, Evaluation, qualitätssichernde Maßnahmen an Schnittstellen - z. B. beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium - und eine leistungsgerechte Hochschulfinanzierung.

Am 03.03.2006 hat die Kultusministerkonferenz das Positionspapier undefined„Qualitätssicherung in der Hochschulforschung“ beschlossen. Es erläutert die Bedeutung der Qualitätssicherung vor dem Hintergrund der wachsenden Autonomie der Hochschulen und des nationalen und internationalen Wettbewerbs und stellt das aktuelle System der Qualitätssicherung mit seinen Elementen der Qualitätsfeststellung und der Qualitätsentwicklung dar. In den Ländern und an deren Hochschulen gibt es bereits vielfältige und wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Forschung. Die Qualitätssicherung ist dabei primär Aufgabe der Hochschulen und liegt angesichts des globalen Wettbewerbs in deren ureigenem Interesse. Aufgabe der Länder und der Hochschulen ist es, durch Schaffung erforderlicher Rahmenbedingungen, der damit verbundenen Bereitstellung des notwendigen Instrumentariums und einer gezielten Steuerung der Finanzausstattung diesen Prozess zu fördern. Zu den Eckpunkten einer Qualitätssicherung in der Forschung gehören

  • Qualitätssicherung durch leistungsorientierte Mittelverteilung und Kostentransparenz
  • Qualitätssicherung durch Schwerpunktbildung und Differenzierung
  • Qualitätssicherung durch Personalgewinnung
  • Qualitätssicherung durch moderne Infrastruktur sowie
  • Planungssicherheit für die Hochschulen


Nach Ablauf von fünf Jahren soll in der Kultusministerkonferenz über die Erfahrungen bei der Anwendung der Instrumentarien der Qualitätsfeststellung berichtet werden.