Studentische Angelegenheiten
Mit der Qualifizierungsinitiative für Deutschland vom 22.10.2008 haben Bund und Länder das Ziel bekräftigt, die Studienanfängerquote im Bundesdurchschnitt auf 40 % eines Jahrgangs zu steigern. Die Länder werden zudem die Anzahl der Studienabschlüsse sowie anderer qualifizierender Abschlüsse deutlich erhöhen.
Die bedarfsgerechte Ausweitung bzw. Sicherung der Studienplatzkapazitäten durch den Hochschulpakt und die bessere Ausschöpfung der vorhandenen Studienplätze sind dabei wesentliche Maßnahmen. Die Kultusministerkonferenz befasst sich im Bereich der studentischen Angelegenheiten insbesondere mit folgenden Themenkomplexen:
Hochschulzulassung und Kapazitätsermittlung
Hochschulzulassung und Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen
Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen zu einer Serviceeinrichtung / Stiftung für Hochschulzulassung
Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts
Situation im Masterbereich
Studienbeiträge- Frühstudierende
- Studierende mit Kind
- Studierende mit Behinderung
- Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
(siehe Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen/Datenbank
ANABIN)
