24.5.2012 - 11:09
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Studiengebühren / Studienbeiträge

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 26.01.2005 das im HRG enthaltene Verbot zur Erhebung allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt. Den Ländern steht es nunmehr frei, allgemeine Studienbeiträge einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie das Saarland Gebrauch gemacht. Die Gebühr beträgt i. d. R. 500 € je Semester.

Inzwischen wurde eine Abschaffung der Studiengebühren von Hamburg (zum Wintersemester 2012/2013) und Nordrhein-Westfalen (zum Wintersemester 2011/2012) beschlossen. Baden-Württemberg hat eine Aufhebung zum Sommersemester 2012 angekündigt. Das Saarland hat die Erhebung von Studiengebühren (vom Wintersemester 2007/2008 bis Wintersemester 2009/2010) bereits abgeschafft.

Die Kultusministerkonferenz ist insoweit mit dem Thema befasst, als geprüft wird, zu welchen Einzelfragen unter allen Ländern Koordinierungsbedarf besteht.