Studiengebühren / Studienbeiträge
Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt die Entscheidung über die Erhebung und die Höhe der Studiengebühren in der Zuständigkeit der einzelnen Länder. Den Ländern ist es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 freigestellt, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Nachdem zwischenzeitlich eine Reihe von Ländern Studiengebühren erhoben hat, wird gegenwärtig von dieser Möglichkeit nur noch in Bayern und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Bayern hat eine Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2013/2014 beschlossen, Niedersachsen eine Aufhebung frühestens zum Sommersemester 2014 angekündigt.
Die Kultusministerkonferenz ist insoweit mit dem Thema befasst, als geprüft wird, zu welchen Einzelfragen unter allen Ländern Koordinierungsbedarf besteht.
