12.3.2010 - 19:02
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Studiengebühren

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 26.01.2005 das im HRG enthaltene Verbot zur Erhebung allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt. Den Ländern steht es nunmehr frei, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie das Saarland Gebrauch gemacht. Die Gebühr beträgt i. d. R. 500 € je Semester.

Die Kultusministerkonferenz ist insoweit mit dem Thema befasst, als geprüft wird, zu welchen Einzelfragen unter allen Ländern Koordinierungsbedarf besteht.