11.3.2010 - 4:45
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Wissenschaft / Hochschule |  Studium und Prüfung

Auf der Basis der undefined"10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland" hat die Kultusministerkonferenz am 10.10.2003 "Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" verabschiedet, die den KMK-Beschluss "Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen" vom 05.03.1999 i. d. F. vom 15.12.2001 abgelöst haben. Mit diesen Strukturvorgaben, die bei der obligatorischen Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen zugrunde zu legen sind, kommen die Länder dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 9 Abs. 2 HRG nach, die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsel zu gewährleisten. Die Vorgaben richten sich daher unmittelbar an den Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen. Gleichzeitig dienen sie den Hochschulen als Grundlage (Orientierungsrahmen) für Planung und Konzeption von Studiengängen, die der Akkreditierung unterliegen. Die Strukturvorgaben haben zunächst Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich der staatlich geregelten Studiengänge (insbesondere Lehramt, Medizin, Rechtswissenschaften) sowie Studiengänge mit kirchlichen Abschlüssen und künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen ausgenommen.

Die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ....“ wurden 2005 um besondere Regelungen für die künstlerischen Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen und um Regelungen für Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, ergänzt.
Darüber hinaus wurden die Abschlussbezeichnungen „Bachelor/Master of Education“ für die gestuften Lehramtsstudiengänge aufgenommen.

Im Vorfeld hatte sich die Kultusministerkonferenz am 02.06.2005 auf undefined„Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“ verständigt und dabei erneut die Bedeutung der Lehrerbildung für die Qualität des Schulunterrichts hervorgehoben. Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass Masterabschlüsse in der Lehrerausbildung künftig in allen Ländern anerkannt werden, wenn das Studium während der Bachelor- und der Masterphase mindestens zwei Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften integriert. Im Interesse einer besseren Orientierung an den Erfordernissen des Lehrerberufes werden schulpraktische Studien bereits im Bachelorstudiengang angeboten. Der Anteil schulpraktischer Studien im Studium wird insgesamt deutlich erhöht. Studiengänge und Abschlüsse müssen nach Lehrämtern differenziert sein. Wie alle anderen Bachelor- und Masterabschlüsse sind auch die gestuften Studiengänge, durch die die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, zu modularisieren und zu akkreditieren. Zur Sicherung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wirkt ein Vertreter der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörden im Akkreditierungsverfahren mit. Darüber hinaus hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und deren Didaktik zu erarbeiten.

Hinsichtlich der Studiengänge mit kirchlichem Abschluss wird auf die von der Kultusministerkonferenz am 13.12.2007 beschlossenen undefined"Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion" verwiesen.