Abschlüsse von Berufsakademien
Die Kultusministerkonferenz hat sich 1995 auf die "Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien im tertiären Bereich" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.09.1995) nach dem Modell der Berufsakademien in Baden-Württemberg verständigt. In dem Beschluss, dem das Ergebnis einer Evaluierung der Berufsakademie Baden-Württemberg durch den Wissenschaftsrat zugrunde liegt, spricht sich die Kultusministerkonferenz dafür aus, die Berufsakademien nach Maßgabe festgelegter Kriterien in die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union einzubeziehen, und empfiehlt den jeweiligen Zuständigkeitsträgern, Berufsakademieabsolventen bei Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen Fachhochschulabsolventen hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen gleichzustellen. Mit Beschlüssen vom Juni 1996 und September 1997 wurden die Berufsakademien Berlin und Sachsen in den Geltungsbereich des Grundsatzbeschlusses von 1995 einbezogen.
Mit Beschluss vom 05.02.2004 hat sich die Kultusministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass Abschlüssen der dualen Bildungsgänge des tertiären Bereichs einschließlich der Berufsakademien grundsätzlich die Einordnung in die konsekutive Studienstruktur im Rahmen der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ vom 10.10.2003 i.d.F. vom 22.09.2005 eröffnet werden soll. Am 15.10.2004 hat die Kultusministerkonferenz nunmehr den Beschluss zur
„Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur“ verabschiedet. Der Beschluss beruht auf einem Systemvergleich der dualen Studiengänge an Fachhochschulen mit den Ausbildungsgängen der Berufsakademien im tertiären Bereich. In Anlehnung an die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ...“ enthält er diejenigen Vorgaben, die für eine Akkreditierung von Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien erfüllt sein müssen, damit sie hochschulrechtlich einem Bachelorabschluss von Hochschulen gleichgestellt werden und damit den Zugang zu Masterstudiengängen eröffnen können. Hierzu gehören insbesondere Vorgaben zum Lehrpersonal und zum Umfang der theorie- und ausbildungsbasierten Ausbildungsanteile.
Mit der Beschlussfassung verbunden war die Auflage, bis Ende 2008 einen Erfahrungsbericht auf der Grundlage von Stellungnahmen derjenigen Länder vorzulegen, in denen die Akkreditierung von Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien erfolgt ist. Aus dem Erfahrungsbericht geht hervor, dass die Ausbildungsgänge der Berufsakademien inzwischen in allen Ländern akkreditiert wurden. Die Erfahrungen mit der Akkreditierung werden von den Ländern durchweg positiv bewertet.
