Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Auf der Basis der
"10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland" hat die Kultusministerkonferenz am 10.10.2003 "Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" verabschiedet, die den KMK-Beschluss "Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen" vom 05.03.1999 i. d. F. vom 15.12.2001 abgelöst haben. Mit diesen Strukturvorgaben, die bei der obligatorischen Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen zugrunde zu legen sind, kommen die Länder dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 9 Abs. 2 HRG nach, die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsel zu gewährleisten. Die Vorgaben richten sich daher unmittelbar an den Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen. Gleichzeitig dienen sie den Hochschulen als Grundlage (Orientierungsrahmen) für Planung und Konzeption von Studiengängen, die der Akkreditierung unterliegen. Die Strukturvorgaben haben zunächst Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich der staatlich geregelten Studiengänge (insbesondere Lehramt, Medizin, Rechtswissenschaften) sowie Studiengänge mit kirchlichen Abschlüssen und künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen ausgenommen.
Die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ....“ wurden 2005 um besondere Regelungen für die künstlerischen Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen und um Regelungen für Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, ergänzt.
Darüber hinaus wurden die Abschlussbezeichnungen „Bachelor/Master of Education“ für die gestuften Lehramtsstudiengänge aufgenommen.
Im Vorfeld hatte sich die Kultusministerkonferenz am 02.06.2005 auf
„Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“ verständigt und dabei erneut die Bedeutung der Lehrerbildung für die Qualität des Schulunterrichts hervorgehoben. Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass Masterabschlüsse in der Lehrerausbildung künftig in allen Ländern anerkannt werden, wenn das Studium während der Bachelor- und der Masterphase mindestens zwei Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften integriert. Im Interesse einer besseren Orientierung an den Erfordernissen des Lehrerberufes werden schulpraktische Studien bereits im Bachelorstudiengang angeboten. Der Anteil schulpraktischer Studien im Studium wird insgesamt deutlich erhöht. Studiengänge und Abschlüsse müssen nach Lehrämtern differenziert sein. Wie alle anderen Bachelor- und Masterabschlüsse sind auch die gestuften Studiengänge, durch die die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, zu modularisieren und zu akkreditieren. Zur Sicherung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wirkt ein Vertreter der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörden im Akkreditierungsverfahren mit. Darüber hinaus hat sich die Kultusministerkonferenz auf "Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" vom 16.10.2008 in der jeweils gültigen Fassung verständigt.
Am 13.12.2007 hat die Kultusministerkonferenz die gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz entwickelten
"Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion" verabschiedet.
Die Eckpunkte sehen für den Bereich der theologischen Studiengänge, die für das Pfarramt, das Priesteramt und den Beruf des Pastoralreferenten bzw. der Pastoralreferentin qualifizieren (theologisches Vollstudium), bis auf weiteres Studiengänge vor, die nach einer Regelstudienzeit von insgesamt fünf Jahren mit einer akademischen und einer kirchlichen Prüfung abgeschlossen werden. Eine gestufte Studienstruktur im Sinne des Bologna-Prozesses kann damit zumindest im Rahmen des theologischen Vollstudiums nicht realisiert werden. Unabhängig hiervon werden die Studiengänge modularisiert und mit ECTS-Punkten ausgestattet. Die Studiengänge werden außerdem unter Berücksichtigung der kirchlichen Vorschriften akkreditiert. Die getroffenen Regelungen wurden im Jahr 2010 überprüft. Die Kultusministerkonferenz begrüßt den inzwischen erreichten Stand der Reformen in Umsetzung der Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer und Evangelischer Theologie/Religion vom 13.12.2007. Sie hält an dem Ziel fest, auch das theologische Vollstudium in die gestufte Studienstruktur zu überführen. Im Lichte der bisherigen positiven Erfahrungen wird jedoch in Übereinstimmung mit den Vertretern der Kirchen derzeit kein Bedarf für eine Änderung der Eckpunkte gesehen. Die Beratungen zur Anwendung der Eckpunkte werden Anfang 2014 erneut aufgenommen.
Kritik am Bologna-Prozess
Neben der Anerkennung erzielter Fortschritte und Erfolge wurde im Jahr 2009 in der Öffentlichkeit auch erhebliche Kritik am Bologna-Prozess und seiner Umsetzung geübt, wobei vor allem die Studierenden folgende Problempunkte benannten:
- Restriktive Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Stoffliche Überfrachtung und Prüfungsdichte
- Regelstudienzeit für Bachelorstudiengänge
- Zugang zu Masterstudiengängen.
Die Kultusministerkonferenz hat mit der
Änderung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben am 04.02.2010 schnell und umfassend auf den Nachsteuerungsbedarf reagiert, der sich im Rahmen der Diskussionen über die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses abzeichnete.
Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Strukturvorgaben standen dabei
- die Verbesserung der Studierbarkeit und die Reduzierung der Prüfungsdichte (u.a. durch die Begrenzung der Anzahl der Prüfungen je Modul auf in der Regel eine Prüfung, die Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer Module in einer Prüfung sowie die Möglichkeit der Vergabe von Leistungspunkten auch ohne Prüfung)
- die Förderung der Mobilität der Studierenden (u.a. durch den Einbau von Mobilitätsfenstern zur Förderung des Hochschulwechsels) einschließlich einer Vereinfachung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- die Weiterentwicklung der gestuften Studienstruktur einschließlich Flexibilisierung beim Zugang zum Master und
- die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems.
Die Kultusministerkonferenz hat mit dieser Änderung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben die Grundlage für eine Überarbeitung der Studiengänge gelegt. Es ist damit vorrangig Aufgabe der Hochschulen und des Akkreditierungssystems, diese Änderungen möglichst zeitnah umzusetzen und dabei die Gestaltungsspielräume flexibel zu nutzen, um die Studienbedingungen zu verbessern. Dieser Prozess wird durch die Länder durch vielfältige Maßnahmen im Zusammenwirken mit Hochschulen und Studierenden unterstützt.
Die Kultusministerkonferenz wird auch weiterhin die Entwicklung des Bologna-Prozesses in den Hochschulen aktiv begleiten.
