22.5.2013 - 21:47
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Laufbahnrechtliche Zuordnung / Bachelor und Master im öffentlichen Dienst

Die Kultusministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 14.04.2000 „Laufbahnrechtliche Zuordnung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterabschlüssen gemäß § 19 HRG“ dafür ausgesprochen, dass Bachelorabschlüsse - unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder einer Universität erworben wurden - dem gehobenen Dienst zuzuordnen sind und Masterabschlüsse den Zugang zum höheren Dienst eröffnen. Langfristig wurde die Aufgabe der Differenzierung in die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes des herkömmlichen Laufbahn- und Tarifsystems gefordert. Ziel ist es, allen Hochschulabsolventen gleiche Chancen beim Zugang zum öffentlichen Dienst einzuräumen. Basis dieses Beschlusses sind die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 05.03.1999, die hinsichtlich des mit den jeweiligen Abschlüssen erworbenen Niveaus nicht nach Studiendauer oder Hochschulart differenzieren und den Masterabschluss generell auf der Ebene des bisherigen universitären Diploms mit unmittelbarem Zugang zur Promotion angesiedelt haben.

Auf dieser Grundlage haben sich Innenministerkonferenz und Kultusministerkonferenz darauf verständigt, Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Hinsichtlich der Masterabschlüsse wurde differenziert zwischen Masterabschlüssen von Universitäten, die unmittelbar den Zugang zum höheren Dienst eröffnen und Masterabschlüssen an Fachhochschulen, die ebenfalls den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, wenn ihre Eignung im Rahmen der Akkreditierung förmlich festgestellt wird. Eine entsprechende Vereinbarung („Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“) wurde durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 24.05.2002 und der Innenministerkonferenz vom 06.06.2002 getroffen.

Aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit der Akkreditierung von Masterabschlüssen von Fachhochschulen hat die Innenministerkonferenz nunmehr angeregt, auf die gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung zu verzichten und damit allen Masterabschlüssen, unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder Universität erworben wurden, den Zugang zum höheren Dienst zu eröffnen. Durch entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007 und der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 ersetzt. Die geänderte Vereinbarung undefined„Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ ist am 01.01.2008 in Kraft getreten.