12.3.2010 - 4:44
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Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland

Mit den undefined„10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland“, die die Kultusministerkonferenz am 12.06.2003 beschlossen hat, wurden wesentliche Eckpunkte für die Umstellung des deutschen Hochschulsystems auf das gestufte Graduierungssystem festgelegt:

Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang wird ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs (These 1). Der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums (These 2). Der konsekutive Masterstudiengang kann einen Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder fächerübergreifend erweitern. Als Weiterbildungsstudiengang setzt er eine Phase der Berufspraxis und ein Lehrangebot voraus, das die beruflichen Erfahrungen berücksichtigt (These 5). Ein einfaches System der Gradbezeichnung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des neuen Studiensystems. Die für den Berufszugang wichtige Informationen zum Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem für Bachelor- und Masterstudiengänge zwingend vorgeschriebenen Diploma Supplement (These 7). Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen, konsekutive Masterabschlüsse dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (These 8). These 10 stellt die Bedeutung der gestuften Studienstruktur für den bis 2010 zu schaffenden europäischen Hochschulraum heraus, geht jedoch davon aus, dass wichtige Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Diplomabschlüsse auch über das Jahr 2010 hinaus sprechen können.

Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge

Auf der Basis der undefined"10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland" hat die Kultusministerkonferenz am 10.10.2003 "Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" verabschiedet, die den KMK-Beschluss "Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen" vom 05.03.1999 i. d. F. vom 15.12.2001 abgelöst haben. Mit diesen Strukturvorgaben, die bei der obligatorischen Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen zugrunde zu legen sind, kommen die Länder dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 9 Abs. 2 HRG nach, die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsel zu gewährleisten. Die Vorgaben richten sich daher unmittelbar an den Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen. Gleichzeitig dienen sie den Hochschulen als Grundlage (Orientierungsrahmen) für Planung und Konzeption von Studiengängen, die der Akkreditierung unterliegen. Die Strukturvorgaben haben zunächst Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich der staatlich geregelten Studiengänge (insbesondere Lehramt, Medizin, Rechtswissenschaften) sowie Studiengänge mit kirchlichen Abschlüssen und künstlerische Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen ausgenommen.

Die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ....“ wurden 2005 um besondere Regelungen für die künstlerischen Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen und um Regelungen für Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, ergänzt.
Darüber hinaus wurden die Abschlussbezeichnungen „Bachelor/Master of Education“ für die gestuften Lehramtsstudiengänge aufgenommen.

Im Vorfeld hatte sich die Kultusministerkonferenz am 02.06.2005 auf undefined„Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“ verständigt und dabei erneut die Bedeutung der Lehrerbildung für die Qualität des Schulunterrichts hervorgehoben. Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass Masterabschlüsse in der Lehrerausbildung künftig in allen Ländern anerkannt werden, wenn das Studium während der Bachelor- und der Masterphase mindestens zwei Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften integriert. Im Interesse einer besseren Orientierung an den Erfordernissen des Lehrerberufes werden schulpraktische Studien bereits im Bachelorstudiengang angeboten. Der Anteil schulpraktischer Studien im Studium wird insgesamt deutlich erhöht. Studiengänge und Abschlüsse müssen nach Lehrämtern differenziert sein. Wie alle anderen Bachelor- und Masterabschlüsse sind auch die gestuften Studiengänge, durch die die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, zu modularisieren und zu akkreditieren. Zur Sicherung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wirkt ein Vertreter der für das Schulwesen zuständigen obersten Landesbehörden im Akkreditierungsverfahren mit. Darüber hinaus hat sich die Kultusministerkonferenz auf "Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" vom 16.10.2008 i.d.F. vom 08.12.2008 verständigt.

Am 13.12.2007 hat die Kultusministerkonferenz die gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz entwickelten undefined"Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion" verabschiedet.

Die Eckpunkte sehen für den Bereich der theologischen Studiengänge, die für das Pfarramt, das Priesteramt und den Beruf des Pastoralreferenten bzw. der Pastoralreferentin qualifizieren (theologisches Vollstudium), bis auf weiteres Studiengänge vor, die nach einer Regelstudienzeit von insgesamt fünf Jahren mit einer akademischen und einer kirchlichen Prüfung abgeschlossen werden. Eine gestufte Studienstruktur im Sinne des Bologna-Prozesses kann damit zumindest im Rahmen des theologischen Vollstudiums nicht realisiert werden. Die getroffenen Regelungen sollen im Jahr 2010 im Lichte der dann gewonnenen Erfahrungen erneut überprüft werden. Unabhängig hiervon werden die Studiengänge modularisiert und mit ECTS-Punkten ausgestattet. Die Studiengänge werden außerdem unter Berücksichtigung der kirchlichen Vorschriften akkreditiert.