Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland
Mit den
„10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland“, die die Kultusministerkonferenz am 12.06.2003 beschlossen hat, wurden wesentliche Eckpunkte für die Umstellung des deutschen Hochschulsystems auf das gestufte Graduierungssystem festgelegt:
Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang wird ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs (These 1). Der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums (These 2). Der konsekutive Masterstudiengang kann einen Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder fächerübergreifend erweitern. Als Weiterbildungsstudiengang setzt er eine Phase der Berufspraxis und ein Lehrangebot voraus, das die beruflichen Erfahrungen berücksichtigt (These 5). Ein einfaches System der Gradbezeichnung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des neuen Studiensystems. Die für den Berufszugang wichtigen Informationen zum Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem für Bachelor- und Masterstudiengänge zwingend vorgeschriebenen Diploma Supplement (These 7). Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen, konsekutive Masterabschlüsse dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (These 8). These 10 stellt die Bedeutung der gestuften Studienstruktur für den bis 2010 zu schaffenden europäischen Hochschulraum heraus, geht jedoch davon aus, dass wichtige Gründe für eine Beibehaltung der bewährten Diplomabschlüsse auch über das Jahr 2010 hinaus sprechen können.
