Kultusminister Konferenz

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Bachelor und Master erfolgreich eingeführt

Die Deutschen Hochschulen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Studienreform im Zuge des Bologna-Prozesses erfolgreich umzusetzen.

Kennzeichen der tiefgreifenden Studienreform sind:

  • die Einführung des gestuften Graduierungssystems mit den international gängigen und anerkannten Bachelor- und Masterabschlüssen
  • die Einführung von Transparenzinstrumenten, wie dem Europäischen Kreditsystem ECTS und dem Diploma Supplement als Zeugniserläuterung
  • die Einführung der Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge als Qualitätssicherungsinstrument
  • ein einheitlicher Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.

Ländergemeinsame Strukturvorgaben

Grundlage für die Konzeption der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“. Mit Vorgaben zu Studienstruktur und Regelstudienzeit, den Grundlagen des ECTS, den Zugangsvoraussetzungen, Übergängen und Abschlüssen werden die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie der Studienabschlüsse und damit die Möglichkeiten des Hochschulwechsels gewährleistet. Die Rahmenvorgaben zur Modularisierung der Studiengänge formulieren Definitionen und Standards, die u.a. zur Reduzierung der Prüfungsbelastung beitragen und damit auch den Interessen der Studierenden nach Transparenz und Studierbarkeit Rechnung tragen. Die Einhaltung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben wird im Rahmen der für Bachelor- und Masterstudiengänge obligatorischen Akkreditierung überprüft.

 

Für das neue Graduierungssystem gilt:

  • Bachelor- und Masterabschlüsse sind jeweils eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse.
  • Der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss ist der Regelabschluss eines Hochschulstudiums.
  • Die für den Berufszugang wichtigen Informationen zum Studiengang und den erworbenen Qualifikationen ergeben sich aus dem für Bachelor- und Masterstudiengänge zwingend vorgeschriebenen Diploma Supplement.
  • Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen.
  • Masterabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
  • Im Öffentlichen Dienst eröffnen Bachelorabschlüsse grundsätzlich den Zugang zum gehobenen Dienst, Masterabschlüsse grundsätzlich den Zugang zum höheren Dienst.

Bachelorausbildungsgänge von Berufsakademien

Der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorausbildungsganges an einer Berufsakademie des tertiären Bereichs kann den Zugang zu einem Masterstudiengang eröffnen. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004 werden diese Abschlüsse in die konsekutive Studienstruktur eingeordnet und sind hochschulrechtlich einem Bachelorabschluss von Hochschulen gleichgestellt, wenn sie erfolgreich akkreditiert wurden. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz enthält Vorgaben, die im Rahmen der Akkreditierung überprüft werden. Diese betreffen u. a. das Lehrpersonal und den Umfang der theorie- und ausbildungsbasierten Ausbildungsanteile.