19.5.2013 - 21:52
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Wissenschaftliche Weiterbildung/Lebenslanges Lernen

Wissenschaftliche Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit, wobei das wahrgenommene Weiterbildungsangebot dem fachlichen und didaktischen Niveau der Hochschule entspricht. Wissenschaftliche Weiterbildung gehört neben Forschung und Lehre zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Die Hochschulen erfüllen diese gesetzliche Verpflichtung im Rahmen ihres Auftrags durch eigene hochschultypische, qualitativ hochstehende Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung.

Die Kultusministerkonferenz hat mit ihrem Sachstands- und Problembericht zur "Wahrnehmung wissenschaftlicher Weiterbildung an den Hochschulen" (undefinedBeschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001) den Istzustand der wissenschaftlichen Weiterbildung auf Hochschulebene beschrieben und damit im Zusammenhang stehende Probleme und Lösungsmöglichkeiten dargestellt.

Als Tendenz wird im Bericht festgestellt, dass die Hochschulen ihre Aufgabe, wissenschaftliche Weiterbildungsangebote zu entwickeln und anzubieten, im Gegensatz zur wissenschaftlichen Erstausbildung nur lückenhaft wahrnehmen. Vielfach werden rechtlich selbständig organisierte Weiterbildungseinrichtungen gegründet (z. B. Vereine oder Akademien), die außerhalb der Hochschule tätig werden. Diese Ausgliederung der Weiterbildungsaktivitäten ist mit der Zielsetzung verbunden, größere Handlungsspielräume im Bereich der Vermarktung und der organisatorischen Abwicklung zu schaffen. Hierbei kann sich die Gefahr ergeben, dass die inhaltliche Verantwortung für die Weiterbildung den Hochschulen verloren geht und die notwendige inhaltliche Verknüpfung von Erstausbildung und wissenschaftlicher Weiterbildung nicht leistbar ist.

Die Kultusministerkonferenz spricht sich dafür aus, die Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Weiterbildung zu verbessern. Wissenschaftliche Weiterbildung muss sich für die Hochschulen und die Hochschullehrer "lohnen". Kooperationen mit anderen Trägern der wissenschaftlichen Weiterbildung können zu einer Bereicherung des hochschulinternen Angebotes führen und den Interessentenkreis erweitern. Die hochschuleigene Verantwortung für die Inhalte der Maßnahmen ist sicherzustellen. Der Einsatz von neuen Medien in der wissenschaftlichen Weiterbildung soll verstärkt und gefördert werden.

Mögliche Anreize für die Hochschulen und die Hochschullehrer sind nach Ansicht der Kultusministerkonferenz vor allem:

  • der vollständige Verbleib der für Weiterbildungsmaßnahmen erhobenen Entgelte/Gebühren bei den Hochschulen
  • Regelung der Entgelte/Gebühren durch staatliche Vorschriften, die den Hochschulen genügend Spielraum und Entscheidungsfreiheiten einräumen, oder Hochschulsatzungen
  • Honorierung der Leistungen der Hochschulen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen der Hochschulfinanzierung
  • Beseitigung haushaltsrechtlicher Hemmnisse hinsichtlich der Beschäftigung zusätzlichen Personals aus den Einnahmen für Weiterbildungsangebote
  • Berücksichtigung der Durchführung von Lehrveranstaltungen der wissenschaftlichen Weiterbildung bei der Umsetzung der Regelungen über eine leistungsorientierte Besoldung
  • Eröffnung der Möglichkeit zur Gewährung zusätzlicher Vergütungsbestandteile aus Drittmitteln im Rahmen der Dienstrechtsreform
  • Ermöglichung von Nebentätigkeiten in der Weiterbildung an der eigenen Hochschule.

 

Die zuständigen Fachgremien der Kultusministerkonferenz sind mit der Umsetzung der in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen befasst. Dabei werden auch Aktivitäten auf europäischer Ebene mit berücksichtigt.