Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen
Mit dem Beschluss vom 06.12.1996 „Verleihung von Graden bei Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengängen“ hatte die Kultusministerkonferenz die Voraussetzungen und Standards für die Verleihung eines Hochschulgrades an Absolventen postgradualer Studiengänge festgelegt. Die am 01.02.2001 verabschiedete Neufassung „Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen“ trägt der Änderung der entsprechenden rahmenrechtlichen Bestimmungen zu postgradualen und weiterbildenden Studien Rechnung. Wesentliche Kennzeichen postgradualer Studiengänge, auf deren Grundlage ein Grad verliehen werden kann, sind u. a.:
- abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium als Zugangsvoraussetzung sowie ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen je nach Zielsetzung des postgradualen Studiengangs
- gezielte Ausrichtung auf das im ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreichte Qualifikationsniveau und entsprechende Zugangsvoraussetzungen
- Regelstudienzeit (einschließlich praktischer Studienanteile und Prüfungszeiten) für Studiengänge, die im Vollzeitstudium zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen: mindestens zwei höchstens vier Semester.
- Strukturierung des Studiengangs durch eine Prüfungsordnung
- obligatorische wissenschaftliche Abschlussarbeit und eine weitere Prüfung
- Vermittlung einer selbständigen Qualifikation, die die im grundständigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, jedoch deutlich darüber hinaus geht.
Soweit in postgradualen Studiengängen ein Mastergrad verliehen werden soll, gelten hinsichtlich der Bezeichnung des Abschlusses die entsprechenden Vorgaben der Kultusministerkonferenz für Bachelor- und Masterstudiengänge. Das nach bisheriger Beschlusslage geltende Kumulierungsverbot, das den Erwerb eines zweiten gleichlautenden Grades ausgeschlossen hat, wurde mit der Neufassung im Interesse einer Deregulierung aufgehoben, sodass nunmehr ein Grad, der für sehr unterschiedliche fachliche Ausrichtungen verwendet wird (z. B. Diplom-Ingenieur), auch mehrfach verliehen werden kann.
