Anerkennung im beruflichen Bereich
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und möchten in Deutschland berufstätig werden?
In diesem Fall sollten Sie sich zunächst erkundigen, ob Ihr Beruf in Deutschland zu den so genannten reglementierten Berufen gehört. Denn nur in diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung Ihres Abschlusses erforderlich und möglich. Ist Ihr Beruf nicht staatlich reglementiert, können Sie sich mit Ihrer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder sich selbständig machen. Sofern Sie ein Hochschulstudium absolviert haben, können Sie darüber hinaus in Kürze eine Bewertung Ihrer Qualifikation durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Anspruch nehmen. Die ZAB wird hierüber gegen Gebühr eine Zeugnisbescheinigung ausstellen, die potentiellen Arbeitgebern die Einordnung des ausländischen Hochschulabschlusses in das deutsche Bildungswesen erleichtern soll.
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Was ist ein reglementierter Beruf?
Ein Beruf ist dann reglementiert, wenn der Berufszugang und die Berufausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden ist.
Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel medizinische Berufe oder Rechtsberufe. Aber auch Lehrer an staatlichen Schulen müssen in der Regel eine bestimmte Qualifikation, nämlich die erste und zweite Staatsprüfung vorweisen. Darüber hinaus ist der gesamte öffentliche Dienst reglementiert, da für die Einstellung bestimmte Laufbahnvoraussetzungen zu erfüllen sind.
In den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist die berufliche Anerkennung durch spezielle Rechtsgrundlagen abgesichert. Eine Reihe von Richtlinien, die inzwischen in der Richtlinie 2005/36/EG zusammengefasst wurden, regelt die Anerkennung für den Zugang zu den reglementierten Berufen und ihrer Ausübung. Die Richtlinie gilt für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedstaat erworben haben, und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländern.
Die Mehrheit der Berufe ist in Deutschland hingegen nicht staatlich reglementiert. Die Bewertung der ausländischen Ausbildung erfolgt dann unmittelbar durch den Arbeitgeber.
Eine Übersicht der in Deutschland reglementierten Berufe wird in der Datenbank
'anabin' bereitgestellt. Die Informationen finden Sie unter 'Zuständige Stellen in Deutschland'.
kurz und knapp
- Auch mit einer im Ausland erworben Berufsqualifikation können Sie in Deutschland berufstätig werden.
- Ist Ihr Beruf in Deutschland reglementiert, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung für den Berufszugang und die Ausübung. Die zuständigen Stellen können Sie in der Datenbank
'anabin' ermitteln. - Ist Ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert, können Sie sich mit Ihrem ausländischen Zeugnis direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen.
