Berufliche Anerkennung für Bürger außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
Eine berufliche Qualifikation, die außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz erworben wurde, kann anerkannt werden, wenn diese mit der in Deutschland für den Berufszugang und die Ausübung erforderlichen Qualifikation vergleichbar ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass es zwischen der Ausbildung im Herkunftsland und der in Deutschland für den Berufszugang geforderten Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede gibt. Auch müssen das Berufsbild und die beruflichen Berechtigungen im Wesentlichen übereinstimmen.
Da mit Staaten außerhalb des europäischen Raumes in der Regel keine Abkommen über berufliche Anerkennung geschlossen wurden und keine gemeinsamen Mindestanforderungen an die Ausbildungsgänge existieren, erfolgt die Anerkennung stets auf Grundlage einer individuellen Prüfung. Eine automatische Anerkennung ist nicht möglich.
Eine förmliche Anerkennung der ausländischen Qualifikation ist nur für den Zugang zu
reglementierten Berufen erforderlich und möglich. Angehörige eines nicht staatlich reglementierten Berufes können sich mit Ihrer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Anerkennung erfolgt in diesem Fall durch den Arbeitgeber.
Für Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses wird die ZAB in Kürze gegen Gebühr
Zeugnisbewertungen ausstellen, die potentiellen Arbeitgebern die Einordnung des ausländischen Hochschulabschlusses in das deutsche Bildungswesen erleichtern sollen. Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Datenbank
'anabin'.
Kurz und knapp
- Auch mit einer außerhalb der EU und des EWR erworben Berufsqualifikation können Sie in Deutschland berufstätig werden. Eine förmliche Anerkennung ist nur bei
reglementierten Berufen erforderlich und möglich. - Ist Ihr Beruf in Deutschland reglementiert, müssen Sie die Anerkennung Ihrer Ausbildung beantragen, um den Beruf in Deutschland ausüben zu können. Die zuständigen Stellen können Sie in der Datenbank
'anabin' ermitteln. - Ist Ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert, können Sie sich mit Ihrem ausländischen Zeugnis direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder selbständig machen.
