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Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die ZAB erbringt Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen. Sie beantwortet jedes Jahr etwa 43.000 Anfragen.

Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind - je nach Ziel - eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Ländern zuständig. Diese Stellen können die ZAB um ein Gutachten im konkreten Einzelfall oder um allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem bitten. Diese Informationen sind auch über die Datenbank 'anabin' zugänglich.

Für Inhaber/innen eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Vor allem Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten wollen, können von diesem Service profitieren, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsstelle existiert.

Inhaber eines ausländischen Berufsabschlusses, der in Deutschland einer zweijährigen schulischen Berufsausbildung entspricht, können sich die Gleichwertigkeit bestätigen lassen. Der Gleichwertigkeitsbescheid ermöglicht Arbeitgebern und Arbeitsvermittlungen, die ausländische Berufsqualifikation richtig einzuordnen und erleichtert damit den Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichwertigkeitsbescheide werden von dem Bundesland ausgestellt, in dem die Arbeitsaufnahme geplant ist. Einige Bundesländer haben der ZAB diese Aufgabe übertragen.

Im internationalen Kontext arbeitet die ZAB eng mit den nationalen Äquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union (NARIC), des Europarates und der UNESCO (ENIC) zusammen. Alle Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die Schweiz sowie die Staaten des Europarats und der UNESCO (Region Europa) unterhalten jeweils eine solche nationale Informationsstelle für Anerkennungsfragen. In der Regel beschränken sich deren Aufgaben auf Fragen der Äquivalenzen im Hochschulbereich.

Die Informationsstellen der EU-/EWR-Staaten tragen die Bezeichnung NARIC: National Academic Recognition Information Centre.

Die Informationsstellen der Staaten des Europarats und der UNESCO, Region Europa, heißen ENIC:  European National Information Centre.

Beide Stellen haben sich zu einem gemeinsamen Netzwerk zusammengeschlossen. Die NARICs sind in der Regel auch die ENICs ihrer jeweiligen Staaten. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist das deutsche NARIC und ENIC.

Die Stellen im Netzwerk informieren sich gegenseitig über ihre Bildungssysteme und dienen als Ansprechpartner für Probleme, die sich bei der Bewertung von ausländischen Qualifikationen ergeben können. Auf gemeinsamen Konferenzen beraten sie über Fragen der Anerkennung, die von übergeordnetem Interesse sind. Kanada, die USA und Australien wirken ebenfalls in dem Netzwerk mit.

Als deutsches Äquivalenzzentrum ist die ZAB darüber hinaus an der Vorbereitung und den Verhandlungen für bilaterale Staatsabkommen über die gegenseitige Anerkennung im Hochschulbereich (so genannte Äquivalenzabkommen) beteiligt.

Ausländische Anerkennungsstellen können über die ZAB Informationen zum deutschen Bildungswesen einholen, um die Bewertung und Anerkennung einer in Deutschland absolvierten Ausbildung im Ausland zu erleichtern. Darüber hinaus wurde die ZAB von der Bundesregierung als nationale Informationsstelle im Rahmen der Anwendung der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen benannt.