12.3.2010 - 4:44
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Die ZAB als Wegbereiterin staatlicher Äquivalenzabkommen ...

Deutschland hat mit zahlreichen Staaten Regierungsabkommen über die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen sowie von Studien- und Prüfungsleistungen (Äquivalenzabkommen) abgeschlossen.

Diese Abkommen fördern die Mobilität bei der Fortsetzung des grundständigen Studiums oder der Zulassung zu weiterführenden Studien im Ausland. Eine berufliche Anerkennung ist auf Grundlage dieser Abkommen in der Regel nicht möglich.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bereitet diese Abkommen in Zusammenarbeit mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), dem Bund und den Ländern vor, nimmt an den Äquivalenzverhandlungen teil und beobachtet anschließend die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse.

Die bestehenden Äquivalenzabkommen können in der Datenbank 'anabin' unter Dokumente abgerufen werden.

fördert

  • die gegenseitige Anerkennung von Studien-und Prüfungsleistungen

  • die Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern

  • die internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich