2.9.2010 - 17:22
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Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen |  Unsere Aufgaben |  Infostelle für die EU-Anerkennungsrichtlinie

Die ZAB als Infostelle für die EU-Anerkennungsrichtlinie ...

Die Anerkennung für den Zugang zu reglementierten Berufen ist in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz durch die Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Jeder dieser Staaten verfügt über eine Informationsstelle, die im Sinne der Richtlinie Auskunft über Ausbildungen und berufliche Berechtigungen im eigenen Staat gibt. In der Regel wird diese Funktion durch die NARICs  wahrgenommen.

Als deutsches NARIC wurde die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur nationale Informationsstelle für die Anwendung der Richtlinie 2005/36/EG ernannt. Sie gibt Inhabern deutscher beruflicher Qualifikationen Auskunft über das Anerkennungsverfahren in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat und erteilt den ausländischen Informationsstellen Auskunft über den jeweiligen deutschen Ausbildungsgang und die beruflichen Tätigkeiten, die mit dieser Qualifikation ausgeübt werden dürfen.

Staatsangehörige von Mitglied-/Vertragsstaaten, die in einem dieser Staaten eine berufliche Qualifikation für einen in Deutschland reglementierten Beruf erlangt haben, informiert sie über das Anerkennungsverfahren und die Zuständigkeiten in Deutschland.

Den deutschen Anerkennungsstellen gibt sie Empfehlungen zur Anerkennung auf Grundlage der Richtlinie 2005/36/EG.


gibt Auskunft zu

  • Anerkennungsverfahren

  • Zuständigkeiten

  • beruflichen Berechtigungen

und erteilt

  • Anerkennungsempfehlungen auf Grundlage der EU-Richtlinie