Hochschulzugang
Bitte wählen Sie aus folgenden Themenbereichen:
Beschlüsse der Kultusministerkonferenz
Konventionen und Übereinkommen von Europarat und UNESCO
Schulen im Ausland
Beschlüsse der Kultusministerkonferenz
Akademische Prüfstelle
Regelungen zum Zugang von Studienbewerberinnen und –bewerbern aus Staaten mit Akademischer Prüfstelle (APS) zu deutschen Hochschulen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006
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Anrechnung
Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (I)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002
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Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.2008
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Asylberechtigte
Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Asylberechtigte
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.1.1981 i.d.F. vom 18.11.2004
Beschluss aufgehoben zum 16.10.2007
Aussiedler
Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Ausbildung
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1971 i.d.F. vom 12.09.1997
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Vereinbarung zur Aufnahme von jüdischen Kontingentflüchtlingen und deutschen Staatsangehörigen aus den Vertreibungsgebieten in Sonderlehrgänge für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.05.2002
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Deutsche Sprachkenntnisse
Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.06.2004 / Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 08.06.2004 i.d.F. der HRK vom 03.05.2011 und der KMK vom 17.11.2011
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Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.6.1995 i.d.F. vom 12.12.2007
Gemeinsame Absichtserklärung über die Anerkennung der Maturaprüfung im Fach Deutsch, abgelegt von Absolventen des bilingualen Bildungszweigs am allgemeinbildenden Lyzeum mit dem Fach Deutsch als zweite Unterrichtssprache, als Sprachnachweis für den Hochschulzugang in Deutschland zwischen dem Ministerium für nationale Bildung der Republik Polen und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 27.05.2009
IB-Diploma
Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International"
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.3.1986 i.d.F. vom 31.05.2012
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IB-Beschluss in der Fassung vom 17.06.2011
IB-Beschluss in der Fassung vom 03.12.2010
IB-Beschluss in der Fassung vom 25.06.2010
IB-Beschluss in der Fassung vom 26.06.2009
IB-Beschluss in der Fassung vom 18.11.2004
IB-Beschluss in der Fassung vom 19.12.2003
IB-Beschluss in der Fassung vom 01.02.2001
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Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.04.2002 i.d.F. vom 21.03.2007
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
Hochschulzugang für Studienbewerber, die aus politischen Gründen den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland nicht erbringen können
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.11.1985
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Notenberechnung
Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.3.1991 i.d.F. vom 18.11.2004
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Umrechnungsschlüssel zur Bewertung der an Europäischen Schulen erworbenen Reifezeugnisse bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.12.1975
Für Abiturprüfungen ab 2004 (Fassung vom 11.12.2002)
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Für Abiturprüfungen bis einschließlich 2003 (Fassung vom 14.02.1996)
Vereinbarung über die Berechnung der Durchschnittsnoten für die an den Deutschen Abteilungen französischer internationaler Schulen (Lycées Internationaux) erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsbürger
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.04.1988 i.d.F. vom 09.08.1996
Rahmenordnung
Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 i.d.F. vom 21.09.2006
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Konventionen und Übereinkommen von Europarat und UNESCO
Europarat
Lissabon-Konvention: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand finden Sie unter der Nummer 165
Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11.12.1953
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand finden Sie unter der Nummer 015
Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 03.06.1964
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand finden Sie unter der Nummer 049
Europäisches Übereinkommen über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 15.12.1956
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand finden Sie unter der Nummer 021
Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten vom 06.11.1990
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand finden Sie unter der Nummer 138
Europäisches Übereinkommen über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen vom 14.12.1959
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Weitere Informationen, z.B. zum Ratifikationsstand finden Sie unter der Nummer 032
UNESCO
Übereinkommen über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in den Staaten der europäischen Region vom 21.12.1979
Weitere Informationen zum Ratifikationsstand
Schulen im Ausland
Auslandsschulverzeichnis
Ein komplettes Verzeichnis der
Deutschen Schulen im Ausland stellt das Bundesverwaltungsamt in Köln auf seinen Internetseiten zur Verfügung.
Schulen im Ausland mit Möglichkeit zum Erwerb des DSD II
Schulen im Ausland mit Möglichkeit zum Erwerb des DSD II
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Die Liste umfasst alle ausländischen Sekundarschulen, an denen das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe II erworben werden kann.
Absolventen mit DSD-II verfügen laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der Fassung vom 12.12.2007 "Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse" (siehe Dokumente) bereits über die notwendigen Sprachanforderungen für ein Studium in Deutschland.
Das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland ist über die Datenbank anabin unter "Hochschulzugang" festzustellen.
