2.9.2010 - 16:34
Schriftgrad:

Zeugnisbewertungen für ausländische Hochschulqualifikationen

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Zeugnisbewertungen werden auf Grundlage des "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention) vom 11.04.1997 ausgestellt, das in Deutschland am 01.10.2007 in Kraft getreten ist. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

Zeugnisbewertungen werden nur für abgeschlossene ausländische Hochschulausbildungen ausgestellt. Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus.

Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung. Die Zeugnisbewertung nennt den deutschen Bildungsabschluss, dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Aus der Bescheinigung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.

Die Bescheinigung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten. Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht. Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind. 

Beachten Sie bitte, dass sich aus den Musterbescheinigungen keine Bewertungsansprüche ableiten lassen.

Bevor Sie den Antrag stellen, prüfen Sie bitte ...

  1. ob die ZAB für Sie der richtige Ansprechpartner ist. Beachten Sie bitte, dass Sie die Prüfung der Zuständigkeit selbst durchführen müssen, da diese  durch die ZAB nicht vorgenommen wird.

    In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden. Für reglementierte Berufe gibt es in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland behördliche Anerkennungsstellen, die eine verbindliche Anerkennung aussprechen können, sofern der Antragsteller/die Antragstellerin einen Wohnsitz in Deutschland hat. Für nicht-reglementierte Berufe gibt es solche Anerkennungsstellen grundsätzlich nicht. Sollte Ihr Hochschulabschluss zu einem reglementierten Beruf führen und Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, so sollten Sie sich zunächst an die für Sie zuständige Anerkennungsstelle wenden und dort eine Anerkennung beantragen. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland oder führt Ihr Hochschulabschluss zu einem nicht-reglementierten Beruf, so ist der Antrag auf Zeugnisbewertung ein erster sinnvoller Schritt auf dem Weg zur Berufstätigkeit in Deutschland. Mehr ...

    Ob es für Ihr Berufsbild eine zuständige Anerkennungsstelle gibt, können Sie über die anabin-Datenbank herausfinden. Klicken Sie im Menü auf "Zuständige Stellen in Deutschland" und wählen Sie anschließend Ihren Beruf.

    Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist eine Zeugnisbewertung in der Regel nicht erforderlich. Zuständig für die Zulassung zu einem grundständigen Studium, die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Zulassung zu Masterstudiengängen und zur Promotion sind die Hochschulen selbst. Bitte wenden Sie sich daher an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der Sie sich bewerben möchten.

    Das folgende Informationsblatt fasst die Möglichkeiten der Anerkennung bzw. Bewertung von ausländischen Hochschulabschlüssen zusammen.

  2. ob für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung ausgestellt werden kann. Die folgende Auflistung zeigt, für welche Abschlüsse keine Zeugnisbewertung ausgestellt wird.

  3. ob folgende Kriterien erfüllt sind, wenn für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung ausgestellt werden kann.

    • Die eingereichten Zeugnisse müssen authentisch sein.
      Bei begründeten Zweifeln an der Authentizität der Zeugnisse behält sich die ZAB vor, in rechts- und pflichtgemäßer Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben keine Zeugnisbewertung auszustellen.
    • Die Qualifikation muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
    • Bei Hochschulabschlüssen, die aufgrund grenzüberschreitender Kooperation bzw. unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen erworben wurden (sog. Franchising), müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftslandes ordnungsgemäß als Hochschule anerkannt bzw. akkreditiert sein. Ferner müssen diese Abschlüsse hinsichtlich der Qualität den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
    • Bei Hochschulabschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.

    Bei Vorliegen eines Doppeldiploms unter Beteiligung einer deutschen Hochschule ist die Ausstellung einer Zeugnisbewertung nicht vorgesehen, da bereits ein deutscher Abschluss vorliegt.

Gebühren

Für die Zeugnisbewertung einer ausländischen Hochschulqualifikation werden folgende Gebühren erhoben:

  • 100 € für die Ausstellung einer (ersten) Bescheinigung
  • 50 € für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung, falls Sie mehrere Qualifikationen bewerten lassen möchten
  • 50 € für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts)

Gebührenbefreiung wird grundsätzlich nicht erteilt.

Antrag

Zur Beantragung einer Zeugnisbewertung benutzen Sie bitte unser Online-Antragsformular. Dies erhalten Sie nach Ausfüllen des zugehörigen Vorformulars per E-Mail. Wenn Sie mehrere Hochschulabschlüsse bewerten lassen möchten, laden Sie sich bitte für jeden Abschluss ein eigenes Antragsformular herunter.

Nach Erhalt der E-Mail füllen Sie den Antrag bitte auf Ihrem PC vollständig aus und senden ihn zunächst online an uns zurück. Anschließend drucken Sie ihn bitte aus und senden ihn zusammen mit den einzureichenden Dokumenten an:

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Postfach 2240
53012 Bonn

Nachdem Ihr Antrag per Post bei uns eingegangen ist, wird die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Ist der Antrag vollständig, wird die Zeugnisbewertung in der Regel innerhalb einer Bearbeitungsfrist von sechs Wochen ausgestellt. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungsfrist erst beginnen kann, wenn uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Ist die Bearbeitungsfrist festgesetzt, erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid. Den aufgeführten Betrag überweisen Sie bitte unter Angabe der Registriernummer Ihres Antrags auf das angegebene Konto. Nach Fertigstellung der Bescheinigung und festgestelltem Zahlungseingang wird Ihnen die Zeugnisbewertung per Post zugeschickt.

Aufgrund der großen Nachfrage ist zu erwarten, dass sich die Ausstellungsfrist zu Beginn verlängern wird. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Kontakt

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Telefonische Anfragen werden Mo, Di, Do in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0228 501-664 entgegen genommen.

Gerne beantworten wir Ihre Anfragen auch per E-Mail unter zabservice(at)kmk(dot)org.