Inklusion begegnet uns überall – auch im kulturellen Bereich: Die Kultusministerkonferenz schreibt der Inklusion einen hohen Stellenwert zu. Das 13. Kamingespräch der Kultusministerkonferenz am 7. Oktober 2015 in Berlin widmete sich daher der „Inklusion im kulturellen Bereich“.
„Ich habe das Thema ‚Inklusion im kulturellen Bereich‘ für das diesjährige Kamingespräch gewählt, weil es eine Selbstverständlichkeit sein muss, dass Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am kulturellen Leben in allen seinen Facetten so leicht wie möglich gemacht wird. Hürden und Barrieren, physischer wie auch mentaler Art, müssen abgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft“, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und sächsische Staatsministerin Brunhild Kurth.
Rund 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur- und Bildungseinrichtungen, Politik sowie Verwaltung diskutierten in Berlin mit den Ländern über „Inklusion im kulturellen Bereich“. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am kulturellen Leben, das durch Artikel 30 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben ist. Bereits heute hat ein Großteil der Länder Landesaktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Länderebene. Diese wurden unter Beteiligung der Behindertenhilfe und –selbsthilfe, der verschiedenen Ressorts und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und verabschiedet.
„Ich finde es absolut notwendig, dass sich auch die Einrichtungen von Kunst und Kultur auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einstellen. Inklusion ist ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und wie der Teilnehmerkreis bei diesem Kamingespräch zeigt, ist es bei Kulturschaffenden und Kulturinstituten bereits angekommen. Das direkte Gespräch bietet Gelegenheit für besseres Verständnis und Sensibilisierung besonders auf Seiten der Politik. Die Kultureinrichtungen Sachsens wissen, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage des Zugangs zu Museen, Theatern und Ausstellungen ist. Sie sprechen nicht nur über das Thema Inklusion. Sie sind auch dafür sensibilisiert, die technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, um Menschen mit Beeinträchtigungen eine gleichberechtige Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen. Es gibt bereits viele Ausstellungen und Kunstobjekte, die mit allen Sinnen erfasst werden können. Führungen für Blinde und Sehbehinderte, für Hörgeschädigte und Gehörlose sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten sind auch eine wichtige Voraussetzung, um alle an der kulturellen Bildung teilhaben zu lassen,“ so die sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange.
Seit März 2009 gilt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Aufgabe des Staates ist es dabei, die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben anzuerkennen und den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Neben der Vermittlung der kulturellen Bildung in den Schulen, die einen Grundpfeiler zur Teilhabe am kulturellen Leben ist, gehört hierzu auch der Zugang zu Theatern, Museen, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen. Letztendlich soll sich dadurch auch das eigene schöpferische Potenzial von Menschen mit Behinderung besser entfalten können.
Das diesjährige Kulturkamingespräch war das dreizehnte der Dialogreihe, die im Jahr 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Kultusministerkonferenz führt regelmäßig Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Kulturverwaltung, Kultureinrichtungen und Kulturpolitik zu Themen von besonderer kulturpolitischer Relevanz.