Die Amtschefskommission „Rechtschreibung“ hält die Vorschläge, die im 4. Zwischenbericht der Zwischenstaatlichen Kommission gemacht wurden, für sinnvoll und schlägt deren Umsetzung zum vorgesehenen Zeitpunkt (01.08.2005) vor. Sie sieht noch Raum für Gespräche über Einzelheiten der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Entsprechendes Interesse wurde aus dem Präsidium der Kultusministerkonferenz signalisiert. Im Übrigen könnten Ergebnisse aus den angeführten Gesprächen in dieser Zeitspanne noch eingefügt werden. Die Zeitspanne bis zur Vorlage des nächsten Zwischenberichts werde von zwei auf fünf Jahre verlängert.
Es handelt sich bei den Vorschlägen der Kommission um die Zulassung weiterer Varianten, deren Umfang sehr begrenzt ist. Da durch die Vorschläge der Kommission – mit unwesentlichen Ausnahmen – keine der bisherigen Schreibweisen falsch werden, können alle Schulbücher, die der Neuregelung bisher folgten, weiter benutzt werden.
Die Vertreter Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins signalisierten, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen ebenfalls umsetzen werden, der deutsche Sprachraum damit weiterhin geschlossen bleiben wird.
Der Zwischenbericht wurde außerdem zur Veröffentlichung freigegeben – die Zwischenstaatliche Kommission wird ihn in das Internet stellen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des vierten Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission für Rechtschreibung finden Sie hier.