In Anlehnung an das verabschiedete Anerkennungsgesetz des Bundes vom 06.12.2011, das am 1. April 2012 in Kraft tritt, liegt jetzt eine in der Kultusministerkonferenz koordinierte und abgestimmte Musterregelung für die notwendigen Anerkennungsgesetze in den 16 Ländern vor.Erarbeitet wurde sie von einer Arbeitsgemeinschaft aus Mitgliedern der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Integrationsministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz.
Die Gesetzgebungsverfahren in den Landesparlamenten können nun zügig eingeleitet werden. Diese Gesetze eröffnen erstmals allen Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Berufsqualifikationen einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Herkunft des Zeugnisses. Die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen kann damit auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage und in einheitlichen Verfahren beginnen.
„Deutschland kann es sich nicht länger leisten, auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Berufsabschlüssen zu verzichten, nur weil die Anerkennungsverfahren komplex sind und die Verfahrensabläufe zu lange andauern“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ties Rabe. „Unter Federführung der Kultusministerkonferenz haben die Länder nach sehr kurzer und intensiver Beratung die Weichen für die rasche Umsetzung des neuen Gesetzes gestellt. Das Mustergesetz bietet die Gewähr für eine ländergemeinsame Umsetzung der Anerkennungsgrundsätze, ohne dabei Länderspezifika außer Acht zu lassen“, betont Rabe.
Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz einen Vorschlag in die Diskussion eingebracht, der eine weitere Vereinfachung des Antragsverfahrens für ausländische Fachkräfte bedeuten wird. Die bundesweit anerkannte Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die seit 1956 zum Sekretariat der Kultusministerkonferenz gehört, soll zentrale Anlaufstelle für Antragsteller aus dem Ausland werden. In den Fällen, in denen sich die Zuordnung von im Ausland erworbenen Qualifikationen für den Bewerber als schwierig erweist, soll in Zukunft die ZAB für die reibungslose und passgenaue Vermittlung an die zuständige Anerkennungsstelle in den Ländern sorgen können. Eine Übertragung dieser Aufgabe an die ZAB wird von den Ländern grundsätzlich befürwortet. Entsprechende Übertragungsregelungen werden zügig entwickelt.
Damit bietet die ZAB einen zuverlässigen Wegweiser für all diejenigen, für die eine Zuordnung zum deutschen Referenzberuf nicht sofort ersichtlich ist. Dabei versteht sich der neue Service als fachkompetenter Lotse in Anerkennungsfragen und übernimmt mehr als nur eine Briefkastenfunktion. Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber verringert sich die Eintrittsschwelle in das deutsche Berufsleben durch eine zielgerichtete Antragstellung deutlich. Und: Das bislang bestehende Zuständigkeitsdickicht für ausländische Bewerberinnen und Bewerber wird gelichtet.
Die ZAB informiert und berät seit über 100 Jahren deutsche Behörden und öffentliche Einrichtungen, die mit der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen befasst sind. Hierzu gehören zum Beispiel Kultus- und Wirtschaftsministerien, Hochschulen, Organisationen des Studierendenaustauschs, Stipendienorganisationen und BaFöG-Ämter sowie die für berufliche Anerkennung zuständigen Stellen. Sie beantwortet jedes Jahr etwa 27.000 Anfragen. Über die Datenbank „anabin“ stellt die ZAB seit dem Jahr 2000 eine umfangreiche Dokumentation ausländischer Bildungssysteme der Öffentlichkeit zur Verfügung. Interessierte Personen können auf diese Weise eine erste Einschätzung der Wertigkeit einer ausländischen Qualifikation in Bezug auf das deutsche Bildungssystem gewinnen. Mehr Informationen unter
ZAB und
anabin