Antragsregeln für neues EU-Programm Erasmus+

Welche Regeln Antragsteller von EU-Projekten in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport in Zukunft beachten müssen, erklärt der heute im Internet veröffentlichte Programmleitfaden. Die EU-Kommission will damit Organisationen helfen, die Projekte mit dem neuen EU-Programm Erasmus+ planen, ihre Anträge für 2014 vorzubereiten.

Der Programmleitfaden gibt detailliert Auskunft über die Prioritäten und Fördermöglichkeiten für jede Aktion, liefert technische Informationen zur Beantragung einer Finanzhilfe und zum Auswahlverfahren sowie zu den Vergaberegeln.  Ab Ende Januar wird die EU-Kommission die Antragsformulare online zur Verfügung stellen. Für schulbezogene Aktivitäten ist der erste Antragstermin am 17. März 2014. Der Leitfaden steht bisher nur in englischer Sprache zur Verfügung, Übersetzungen folgen in Kürze.

"Ich lade die Organisationen ein, den Programmleitfaden sorgfältig zu studieren, damit sie zum Start des Online-Antragsverfahrens gut vorbereitet sind. Die 40-prozentige Mittelaufstockung für Erasmus+ bedeutet, dass mehr als 4 Millionen Personen – Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, Lehrkräfte und Freiwillige – in den nächsten sieben Jahren in den Genuss eines Stipendiums kommen können", erklärte Androulla Vassiliou, EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend.

Insgesamt stehen für das kommende Jahr über Erasmus+ 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung, unter anderem für  Studenten, Praktikanten, Lehrkräfte und Jugendaustausch. Einzelpersonen können sich nicht selbst bewerben, sondern  müssen sich an ihre Universität, Hochschule oder Organisation wenden, die dann den Antrag stellt.

Programminformationen und Programmleitfaden Erasmus+