Aufruf 2015 für EU-Bildungsprogramm Erasmus+

Die Europäische Kommission hat den Aufruf und den Programmleitfaden für das Programm Erasmus+ veröffentlicht. Antragsberechtigte Einrichtungen im Bereich Schulbildung können sich jetzt informieren, wie sie 2015 eine Förderung für neue europäische Projekte und Mobilitätsmaßnahmen beantragen können.

Erasmus+ im Schulbereich ist offen für alle Organisationen, die Projekte im Bereich Schulbildung planen. Wie eine Förderung für die europäische Projektzusammenarbeit beantragt werden kann, entnehmen Antragsteller dem Aufruf und Programmleitfaden für das jeweilige Antragsjahr. Die Europäische Kommission hat jetzt den Aufruf (Call for Proposals) veröffentlicht, neue Projekte und Mobilitätsmaßnahmen für das EU-Programm Erasmus+ für das Jahr 2015 einzureichen. Der ebenfalls veröffentlichte Programmleitfaden informiert über inhaltliche Schwerpunkte, Rahmenbedingungen und Antragsverfahren im Programm Erasmus+. Beide Dokumente werden in die Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt, zurzeit liegt der Programmleitfaden nur in englischer Sprache vor.

Folgende Fristen für Anträge wurden festgelegt:

  • Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen: 4. März 2015
  • Leitaktion 2 – Strategische Partnerschaften in der Schulbildung: 31. März 2015 (Der geänderte Antragtermin wird in Kürze auch im Leitfaden der EU-Kommission korrigiert. Dort steht noch der nicht mehr gültige Termin 30. April).

Weitere Informationen

<link fileadmin dateien download v_na antragsrunde_2015 call_erasmus__2015_de_txt.pdf pdf-datei>Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2015 (Call for Proposals) [PDF, 400 KB]

Opens external link in new windowProgrammleitfaden 2015 in englischer Sprache

Informationen zu den Leitaktionen sowie zum digitalen Antragsverfahren finden Sie in Kürze auf unserer Website bei den Programminformationen zu Erasmus+.

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Informieren Sie sich über Antragsmöglichkeiten 2015 im EU-Programm Erasmus+