Die Kultusministerkonferenz hat zum Stichtag 1. Februar zwei weitere deutsche Nominierungen zum UNESCO-Welterbe auf den Weg gebracht: Das Markgräfliche Opernhaus Bayreuth und die Kurfürstliche Sommerresidenz Schwetzingen sind gegenüber der Bundesregierung als offizielle deutsche Anträge zur Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste mit der Bitte um Weiterleitung an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris benannt worden.
Das für das Markgrafenpaar Friedrich und Wilhelmine von Brandenburg-Kulmbach geschaffene Opernhaus Bayreuth gilt als das bedeutendste und besterhaltene Beispiel höfischer Opernhausarchitektur und Opernkultur des Barock. Es bildet heute das europaweit wichtigste Zeugnis einer untergegangenen Kulturform. Schwetzingen steht für das am authentischsten erhaltene Beispiel einer Sommerresidenz in der Tradition des 18. Jahrhunderts in Europa. Der Schlossgarten gilt als die vollkommene Verbindung der konträren Gartenstile dieser Zeit. In Schloss und Garten konnte der gesamte Bestand an Bauwerken und Kleinarchitekturen erhalten werden. Über beide Nominierungen wird das Welterbekomitee der UNESCO in seiner Sitzung im Sommer 2012 entscheiden.
In der kommenden Sitzung im Juni in Bahrain wird sich das Welterbekomitee zunächst mit den im Februar 2010 eingereichten Anträgen "Fagus-Werk" im niedersächsischen Alfeld und den „Alten Buchenwäldern Deutschlands“ befassen. Bei einer positiven Entscheidung würde die von Walter Gropius 1911 erbaute Schuhleistenfabrik genau zu ihrem 100jährigen Bestehen in die Welterbeliste eingetragen. Bei den "Alten Buchenwäldern" handelt es sich um die fünf wertvollsten Relikte großflächiger naturnaher Buchenwälder in Deutschland, die das bereits seit 2007 bestehende slowakisch-ungarische Weltnaturerbe der "Buchenwälder der Karpaten" ergänzen sollen. Darüber hinaus steht das Werk des Architekten Le Corbusier zur Entscheidung an. Deutschland ist mit zwei Gebäuden in der Weißenhofsiedlung in Stuttgart an dieser internationalen seriellen Nominierung beteiligt, die federführend von Frankreich beantragt worden ist.
Turnusmäßig reicht das Auswärtige Amt im Februar eines jeden Jahres die auf der von der Kultusministerkonferenz geführten "Tentativliste" für das jeweilige Jahr vorgesehenen Objekte als Anträge bei der UNESCO ein. Über diese Nominierungen entscheidet das Welterbekomitee der UNESCO dann im Sommer des Folgejahres. Zuletzt hatte die UNESCO im August 2010 die "Oberharzer Wasserwirtschaft" als Erweiterung der Welterbestätte "Erzbergwerk Rammelsberg und Altstadt Goslar" in die Welterbeliste aufgenommen.