Deutliche Verbesserungen im Anerkennungsverfahren für ausländische Hochschulabschlüsse

Die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet seit 4. Januar 2010 ausländische Hochschulqualifikationen für Privatpersonen

Inhaber einer ausländischen Hochschulqualifikation können sich seit dem 4. Januar an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html wenden und eine Bewertung ihres ausländischen Abschlusses beantragen. Sie erhalten dann ein Dokument, das ihnen die Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erleichtern kann.
Die Zeugnisbewertung beschreibt eine ausländische Hochschulqualifikation und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Sie nennt den deutschen Bildungsabschluss, dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.

Die Gebühr für diese Serviceleistung beträgt 100 Euro, die Bearbeitung nimmt etwa sechs Wochen in Anspruch. Bewertet werden Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt.

Grundlage dieser Zeugnisbewertungen ist das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention), das in Deutschland am 01.10.2007 in Kraft getreten ist.
Die ZAB ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die ZAB erbringt Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen und beantwortet jedes Jahr etwa 27.000 Anfragen. Mit ihrer Datenbank www.anabin.de informiert sie über ausländische Hochschulsysteme und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.