Deutsches Sprachdiplom an 124 Deutschlerner verliehen

124 Jugendliche mit Migrationshintergrund haben am Montag das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz in der Aula der Max-Taut-Schule in Berlin erhalten. Insgesamt nahmen 166 Schülerinnen und Schüler an der Prüfung teil, davon haben 154 bestanden. 2014 waren es 106 Teilnehmer und ein Jahr zuvor 49 Teilnehmer.

Von Australien bis Kanada und von China bis Ägypten: Das Deutsche Sprachdiplom wurde ursprünglich für das Ausland entwickelt. Seit 2012 setzen die Länder der Bundesrepublik Deutschland diese Prüfung auch innerhalb Deutschlands ein. Bereits in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein fanden in diesem Jahr die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I) statt. In fast allen übrigen Ländern gibt es konkrete Überlegungen, auch dort Prüfungen anzubieten. In Deutschland haben sich 2015 bereits mehr als 1.100 Schülerinnen und Schüler der DSD I Prüfung gestellt. In über 40 Jahren waren es über eine halbe Million Schülerinnen und Schüler - 65.000 allein im Jahr 2014.

„Ich freue mich sehr, dass gerade in Berlin das Interesse am Deutschen Sprachdiplom der KMK so groß ist, dass bereits im Herbst die nächste Gruppe Schülerinnen und Schüler zu den Prüfungen antreten wird. Wir wollen all jene Schülerinnen und Schüler unterstützen, die neu hier ankommen und erfolgreich am deutschen Schulsystem teilhaben wollen. Es ist der Kultusministerkonferenz ein großes Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern sich bei uns willkommen fühlen und unsere Wertschätzung für ihre besonderen Anstrengungen spüren. Vor allem aber beruht der Erfolg des DSD in Berlin ganz wesentlich auf dem großen Engagement der Lehrkräfte, die hier täglich in den Willkommensklassen unterrichten“, sagte der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Udo Michallik.

Die Kultusministerkonferenz ermöglicht gemeinsam mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, dem Auswärtigen Amt und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) den Erwerb des Deutschen Sprachdiploms in Berlin.

Hintergrund

Das DSD kann in zwei Stufen abgelegt werden: Das DSD Stufe eins (DSD I) bescheinigt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache (GeR), womit die Voraussetzungen für den Besuch eines deutschen Studienkollegs erfüllt werden.

Das DSD Stufe zwei (DSD II) bescheinigt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 bzw. C1 des GeR. Mit dem Erwerb des DSD II wird gemäß gemeinsamem Beschluss der KMK und der Hochschulrektorenkonferenz die Erfüllung der sprachlichen Voraussetzungen für den Zugang zu deutschen Hochschulen nachgewiesen.