Am 21. Juni 2012 fand in Berlin die 338. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz statt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:
- Kultusministerkonferenz will Spielraum für leistungsbezogene Professorenbesoldung ausschöpfen
- Bologna-Reform: Angebot an Masterstudiengängen bedarfsgerecht ausgebaut
Kultusministerkonferenz will Spielraum für leistungsbezogene Professorenbesoldung ausschöpfen
Die Kultusministerkonferenz will den Spielraum für den Erhalt einer leistungsbezogenen Professorenbesoldung nutzen und zugleich die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer angemessenen Grundvergütung erfüllen. Die Ministerrunde beschloss am Donnerstag in Berlin <media external-link-new-window><img alt="Opens external link in new window" src="fileadmin/img/icons/external_link_new_window.gif">gemeinsame Eckpunkte</media>, an denen sich die Länder bei der notwendig gewordenen Anpassung ihrer Besoldungsregelungen orientieren. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ties Rabe, erklärte: „Die Ländergemeinschaft nimmt mit ihrer ausgewogenen und tragfähigen Entscheidung ihre gesamtstaatliche Verantwortung im Hochschulbereich wahr, zu deren Kern vergleichbare Beschäftigungs- und Besoldungssysteme an den Universitäten und Fachhochschulen gehören. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für alle Hochschulstandorte in Deutschland relevant. Es belässt ausdrücklich die Möglichkeit, Leistungsanreize im System der Professorenbesoldung zu verankern. Diesen Spielraum wollen wir nutzen. Eine Rückkehr zum früheren System mit Grundgehältern, die mit fortschreitendem Dienstalter automatisch steigen, steht nicht zur Debatte.“
Mit dem Instrument von Leistungsbezügen, die grundsätzlich alle Hochschullehrer erreichen können, wollen die Länder auch in Zukunft die Attraktivität einer wissenschaftlichen Karriere steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken. Die Kultusministerkonferenz sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 keinen Anlass, vom bestehenden Vergütungssystem mit festen Grundgehältern und variablen Leistungsbezügen abzurücken.
Sie hat daher folgende Eckpunkte zur Systematik der Besoldungsanpassung beschlossen:
- Beibehaltung der W-Besoldung
- Erhöhung der Grundgehälter
- Besoldungsordnung A als Orientierungsmaßstab
- Erhaltung von Leistungsbezügen
Es wird ausdrücklich nicht angestrebt, die Höhe der Bezüge zu vereinheitlichen.
Um die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einem „amtsangemessenen Alimentationsniveau“ zu erfüllen, plädiert die Kultusministerkonferenz für eine Erhöhung der Grundgehälter von Professoren. Die Grundgehälter sollen sich künftig an der Besoldungsgruppe A 15 des öffentlichen Dienstes orientieren.
Zur Verbesserung der Effektivität und Qualität von Lehre und Forschung sind auch bei Anrechnung bisheriger Leistungsbezüge auf das Grundgehalt leistungsbezogene und damit flexible und wettbewerbsorientierte Elemente weiterhin erforderlich. Die Kultusministerkonferenz geht nach bisheriger Prüfung davon aus, dass für die Anpassung der Grundgehälter als Orientierungsmaßstab das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 15 mit mindestens der Dienstaltersstufe 8 bzw. der entsprechenden Erfahrungsstufe der jeweiligen Landesbesoldungsordnung A zugrunde zu legen ist. Der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz wird gebeten, die Konsequenzen für die Besoldung aufzubereiten und dem Plenum zu seiner Oktober-Sitzung vorzulegen.
Bologna-Reform: Angebot an Masterstudiengängen bedarfsgerecht ausgeweitet
Die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der Bologna-Reform entwickelt sich an deutschen Hochschulen weiter positiv. So haben die Universitäten und Fachhochschulen ihr Studienplatzangebot im Masterbereich bedarfsgerecht ausgeweitet, wie die Kultusministerkonferenz in ihrem <media external-link-new-window><img alt="Opens external link in new window" src="fileadmin/img/icons/external_link_new_window.gif">Bericht zur „Situation im Masterbereich im Wintersemester 2011/2012“</media> als Antwort auf die öffentliche Diskussion um Masterkapazitäten in den Hochschulen feststellt. Danach hat sich die Zahl der Masterstudiengänge im Vergleich zum vorangegangenen Wintersemester von 4.713 auf 5.379 erhöht. Die große Mehrzahl (4.094 Studiengänge) oder 76 Prozent aller Masterstudiengänge unterliegt dabei keinen örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Einen besonders geringen Anteil zulassungsbeschränkter Masterstudiengänge weisen die Ingenieurwissenschaften an Universitäten mit 8,14 Prozent auf.
„Das Angebot an Studiengängen im Masterbereich ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend. In der gestuften Studienstruktur stellt der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss dar. Wer als Bachelorabsolvent ein Masterstudium aufnehmen will, kann dies in den allermeisten Fällen sowohl in seinem Wunschfach als auch an seiner Wunschhochschule tun. Wir werden die Entwicklung in den Masterstudiengängen aber sorgfältig weiterverfolgen, um rechtzeitig reagieren zu können, falls sich bei der Versorgung mit Masterstudienplätzen Engpässe abzeichnen sollten“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Senator Ties Rabe.