Förderung bis 15. Januar beantragen

Für weltweite Schülerbegegnungen im Jahr 2013, die der PAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert, können noch bis 15. Januar 2013 Anträge auf einen Zuschuss gestellt werden und Unterlagen nachgereicht werden, die bei bereits gestellten Anträgen noch fehlen. Die Antragsunterlagen sind auf unserer Website veröffentlicht.

Der PAD hat die Informationen und Antragsformulare für Schulpartnerschaften 2013 auf der Website bei den einzelnen Programmen veröffentlicht. Zuschüsse zu Fahrtkosten, Mittel für Projektarbeit und je nach Programm auch Zuschüsse zu den Programmkosten können für die Begegnungen der Schülergruppen beantragt werden. Bei Schulpartnerschaften im Rahmen der Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH) werden auch vorbereitende Besuche gefördert.
Der Ausschreibungszeitraum liegt für das Jahr 2013 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich früher, konnte aber jetzt bis zum 15. Januar 2013 verlängert werden. Eine Förderung für vorbereitende Besuche kann noch bis zum 31. Oktober 2013 beantragt werden. Schulen, die bereits einen Antrag für 2013 gestellt haben und aus zeitlichen Gründen das Programm nicht vollständig ausarbeiten konnten, haben die Möglichkeit, dies bis zum 15. Januar 2013 nachzureichen.

Aus Mitteln des Auswärtigen Amts fördert der PAD langfristig angelegte Partnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Schulen in den USA, Israel oder den Palästinensischen Gebieten, mit Staaten Ost-, Mittelost- und Südosteuropas sowie Staaten Afrikas, Asiens und der Golfregion. In begrenztem Umfang werden auch Schulpartnerschaften mit Mittel- und Südamerika, Ozeanien oder Kanada gefördert.

Für diese Schulpartnerschaften bietet der PAD insgesamt vier Förderprogramme an. Auf den Seiten des jeweiligen Programms können alle Informationen und Formulare abgerufen werden. Hier finden Sie nähere Informationen und alle Formulare:

German-American Partnership Program

Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten

Schulpartnerschaften mit Israel

Schulpartnerschaften der PASCH-Initiative.
 
Der PAD fördert internationale Schulpartnerschaften nicht nur aus Mitteln des Auswärtigen Amts. Als Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich ist er auch für COMENIUS-Schulpartnerschaften zuständig. Die Antragsunterlagen für zweijährige COMENIUS-Schulpartnerschaften mit Schulen in den Teilnahmestaaten am EU-Programm für lebenslanges Lernen für den Zeitraum 2013 bis 2015 finden Sie bei den Downloads zum COMENIUS-Programm. Antragstermin ist hier der 21. Februar 2013.

Viel Bewegung im deutsch-chinesischen Austausch