Zum Stichtag 1. Februar 2015 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) eine weitere deutsche Nominierung zum UNESCO-Welterbe auf den Weg gebracht. Der Antrag „Waisenhaus und Bildungsarchitektur: Die Fanckeschen Stiftungen zu Halle“ ist gegenüber der Bundesregierung als offizieller deutscher Antrag zur Einschreibung in die UNESCO-Welterbeliste benannt worden. Die Bundesregierung leitet den Antrag an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris weiter.
Die Anlage im südlichen Sachsen-Anhalt gilt als einzigartiges Zeugnis sozialer und pädagogischer Architektur bürgerlichen Ursprungs aus dem Zeitalter des Barock. Sie wurde 1698 von dem Theologen und Pädagogen August Hermann Francke (1663-1727) als Armenschule und Waisenanstalt gegründet. In wenigen Jahrzehnten entwickelte sich daraus eine Schulstadt, zu der schließlich zahlreiche Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, die Ostindische Missionsanstalt, die Cansteinsche Bibelanstalt, verschiedene Lehrmittelsammlungen und auch produzierende Einrichtungen wie Apotheke, Buchdruckerei, Verlag und landwirtschaftliche Betriebe gehörten. Die Bauten der Franckeschen Stiftungen verkörpern grundlegende Sozial-, Bildungs- und Gesellschaftsreformen, die einen Aufbruch in die Moderne markieren.
Über diesen und den bereits eingereichten deutsch-tschechischen Gemeinschaftsantrag „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ wird das einmal pro Jahr zusammenkommende UNESCO-Welterbekomitee voraussichtlich in seiner Sitzung im Sommer 2016 entscheiden. Bei dem kommenden Treffen Ende Juni/Anfang Juli 2015 in Bonn wird sich das Komitee zunächst mit den beiden zum Stichtag 1. Februar 2014 eingereichten Anträgen Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus in Hamburg und dem Naumburger Dom sowie der deutschen Beteiligung an dem transnationalen Projekt „Wikingerzeitliche Stätten in Nordeuropa“ mit dem Befestigungssystem Danewerk und dem frühstädtischen Handelsplatz Haithabu im nördlichen Schleswig-Holstein befassen.
Turnusmäßig reicht die Kultusministerkonferenz bei der Bundesregierung zum Stichtag 1. Februar die auf der von ihr geführten „Tentativliste“ für das jeweilige Jahr vorgesehenen Objekte als Anträge bei der UNESCO ein. Im vergangenen Jahr hatte die UNESCO das Kloster Corvey als 39. Welterbestätte in Deutschland in die Welterbeliste aufgenommen.