Mit siebzehn modernisierten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnungen zum 1. August 2015 in Kraft treten, beginnt für viele Berufsschüler und Berufsschülerinnen das neue Schuljahr. Moderne, an den betrieblichen Erfordernissen orientierte Berufe leisten einen wichtigen Beitrag, um die Innovationsfähigkeit und damit die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. In der Kultusministerkonferenz wurde bei der Gestaltung neuer Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule insbesondere darauf geachtet, dass sie breit angelegt sind, um so berufliche Mobilität zu sichern und eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes zu ermöglichen.
Zu den modernisierten Ausbildungsberufen gehören:
- Automatenfachmann und Automatenfachfrau
- Betonfertigteilbauer und Betonfertigteilbauerin sowie Werksteinhersteller und Werksteinherstellerin
- Bogenmacher und Bogenmacherin sowie Geigenbauer und Geigenbauerin
- Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
- Gießereimechaniker und Gießereimechanikerin
- Holzmechaniker und Holzmechanikerin
- Kerzenhersteller und Wachsbildner und Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin
- Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin
- Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte
- Textil- und Modenäher und Textil- und Modenäherin, Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderin
- Werkfeuerwehrmann und Werkfeuerwehrfrau
Die beiden Erprobungsberufe in der Automatenwirtschaft Fachkraft für Automatenservice (zweijährig) und dem darauf aufbauenden dreijährigen Automatenfachmann und der Automatenfachfrau aus dem Jahr 2010 werden durch die neue Verordnung für den dreijährige Ausbildungsberuf Automatenfachmann und Automatenfachfrau abgelöst. Der neue Ausbildungsberuf gliedert sich in die zwei Fachrichtungen „Automatenmechatronik“ und „Automatendienstleistung“. Die Kultusministerkonferenz hat infolgedessen ihren Rahmenlehrplan überarbeitet.
Technologische, wirtschaftliche und strukturelle Veränderung in der Herstellung und Verarbeitung der Produkte erforderten die Modernisierung der zuletzt im Jahre 1985 neugeordneten dreijährigen Ausbildungsberufe Betonfertigteilbauer und Betonfertigteilbauerin sowie Betonstein- und Terrazzohersteller und Betonstein- und Terrazzoherstellerin. Betonfertigteilbauer und Betonfertigteilbauerin stellen nicht mehr nur Schalungen und Formen aus Holz her und setzen diese ein, sondern auch solche aus Kunststoff und Metall oder bereits vorgefertigte Systemschalungen und verwenden hochmoderne Bewehrungsmaterialien. Die neuen Berufsbezeichnung Werksteinhersteller und Werksteinherstellerin löst die bisherige Berufsbezeichnung Betonstein- und Terrazzohersteller und Betonstein- und Terrazzoherstellerin ab und umfasst damit nun alle wesentlichen herzustellenden und zu verarbeitenden Werksteingruppen des handwerklichen Berufes. Aufgrund inhaltlicher Übereinstimmung hat die Kultusministerkonferenz einen gemeinsamen Rahmenlehrplan nach dem Lernfeldkonzept erarbeitet. Darüber hinaus kann eine gemeinsame Beschulung im ersten Ausbildungsjahr mit den Berufsausbildungen in der Bauwirtschaft erfolgen.
Mit der Neuordnung der Berufe Geigenbauer und Geigenbauerin sowie Bogenmacher und Bogenmacherin aus dem Jahre 1997 erfolgt eine Komplementierung der Modernisierung der Berufsgruppe mit den Zupfinstrumentenmachern und Zupfinstrumentenmacherinnen. Die Rahmenlehrpläne wurden auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt und ermöglichen die gemeinsame Beschulung der drei Musikinstrumentenberufe über die gesamte dreijährige Ausbildungsdauer.
Die Einführung neuer Technologien, erhöhter Umweltanforderungen und weiteren Tätigkeiten, die über das Gerben hinausgehen, in dem Berufsbild Gerber und Gerberin aus dem Jahre 1981 waren Ursache für die Modernisierung und die neuen Bezeichnung der dreijährigen Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik. Der Rahmenlehrplan wurde nach dem Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz erarbeitet.
Ebenso wurde die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin aus dem Jahr 1997 vor dem Hintergrund struktureller und technologischer Veränderungen in den einschlägigen Industriebetrieben modernisiert. Die Ausbildung erfolgt in den Schwerpunkten Handformguss, Maschinenformguss, Druck- und Kokillenguss, Feinguss, Schmelzbetrieb und Kernherstellung. Diese finden sich in den Lernfeldern des von der Kultusministerkonferenz infolgedessen überarbeiteten Rahmenlehrplans wieder. Eine gemeinsame Beschulung mit den handwerklichen und industriellen Metallberufen ist im ersten Ausbildungsjahr möglich.
Neue Technologien der elektronischen Steuerung und Montage in der Holzverarbeitung und gestiegene Ansprüche bei individuellen Aufträgen sowie eine neue Fachrichtung erforderten die Neuordnung des dreijährigen industriellen Ausbildungsberufes Holzmechaniker und Holzmechanikerin aus dem Jahre 2006. Der von der Kultusministerkonferenz überarbeitete Rahmenlehrplan ermöglicht eine weitestgehend gemeinsame Beschulung über die gesamte Ausbildungsdauer der drei Fachrichtungen und mit der handwerklichen Berufsausbildung zum Tischler und zur Tischlerin.
Der neugeordnete dreijährige Ausbildungsberuf zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin löst die Regelungen der Berufsausbildung zum Wachszieher und zur Wachszieherin aus dem Jahr 1984 ab. Die modernisierte Ausbildung berücksichtigt die zunehmende Automatisierung von Verfahren für die Herstellung von Kerzen durch Gießen, Pressen und Ziehen und die wachsende Bedeutung der Kundenberatung. Die Kultusministerkonferenz hat erstmalig für diese Berufsausbildung einen Rahmenlehrplan erarbeitet.
Neue Anforderungen an den Gesundheitsberuf Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherin erforderten eine Modernisierung des zuletzt 1999 überarbeiteten dreieinhalbjährigen Berufs. U.a. wurden Qualifikationen zu neusten medizinischen Erkenntnissen bei der orthopädieschuhtechnischen Versorgung, zur Biomechanik, zur Verarbeitung neuer Materialien, zur veränderten Struktur des Gesundheitswesens und der sozialen Versorgungssysteme sowie zum Patientendatenschutz neu aufgenommen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz wurde dementsprechend überarbeitet. Eine gemeinsame Beschulung ist mit dem Ausbildungsberufen Orthopädietechnik-Mechaniker und Orthopädie-technik-Mechanikerin sowie Schuhmacher und Schuhmacherin im ersten Ausbildungsjahr möglich.
Die Verordnung über die ReNoPat-Berufsausbildung ist aufgrund der Dynamik der allgemeinen wirtschaftlichen, technischen und arbeitsorganisatorischen Entwicklungen seit der letzten Anpassung im Jahre 1995 grundlegend überarbeitet und modernisiert worden. Der für die dreijährigen Berufsausbildungen Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte gemeinsame Rahmenlehrplan wurde auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt und ermöglicht eine weitgehende gemeinsame Beschulung mit der Möglichkeiten der Differenzierung einzelner Lernfelder ab der zweiten Ausbildungshälfte.
In der Verordnung der Bekleidungsindustrie aus dem Jahre 1996 bildeten der zweijährige Ausbildungsberuf Modenäher und Modenäherin und dreijährige Ausbildungsberuf Modeschneider und Modeschneiderin eine Stufenausbildung. Vor dem Hintergrund der erheblichen strukturellen und organisatorischen Veränderungen in den Unternehmen wurden beide Berufe modernisiert und neu benannt. Die Ausbildungsinhalte des zweijährigen Textil- und Modenäher und der Textil- und Modenäherin entsprechen denen der ersten beiden Ausbildungsjahre des dreijährigen Textil-und Modeschneider und der Textil- und Modeschneiderin. Damit ist eine Anrechnung der abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung auf eine Fortsetzung der Ausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin möglich. Für beide Ausbildungsberufe wurde ein gemeinsamer Rahmenlehrplan nach dem Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz erstellt. Eine gemeinsame Beschulung ist mit den Ausbildungsberufen Maßschneider und Maßschneiderin, Änderungsschneider und Änderungsschneiderin sowie Technischer Konfektionär und Technische Konfektionärin im ersten Ausbildungsjahr möglich.
Die zunächst zeitlich befristet als Erprobungsverordnung der dreijährigen Berufsausbildung Werkfeuerwehrmann und Werkfeuerwehrfrau von 1996 wurde im Rahmen der Überführung in Dauerrecht an aktuelle Standards angepasst. Auch im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz wurden infolgedessen Änderungen vorgenommen werden.
Seit mehr als 40 Jahren arbeiten die Bundesregierung und die Kultusministerien der Länder gemäß dem „Gemeinsames Ergebnisprotokoll betreffend das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung“ vom 30.05.1972 bei der Neuordnung von dualen Ausbildungsberufen erfolgreich zusammen. In dieser Zeit wurden insgesamt 583 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für duale Ausbildungsberufe abgestimmt und somit wurde eine moderne Grundlage für Ausbildungsverhältnisse in fast allen der derzeit 328 Ausbildungsberufe im dualen System geschaffen. Dabei wurden einige der Berufe in den letzten 40 Jahren mehr als nur einmal modernisiert und es wurden auch völlig neue zeitgemäße Berufe geschaffen. In diese Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sind auch die Sozialpartner eingebunden.
Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an den Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, die Auszubildenden auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten und der deutschen Volkswirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.