Israelische Schulen bieten künftig Deutschunterricht an

Gemeinsame Erklärung am Mittwoch in Israel unterzeichnet

Erstmals wird das Fach Deutsch an israelischen Schulen als Wahlpflichtfach im Regelunterricht eingeführt. Der israelische Bildungsminister, Naftali Bennett, und der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Udo Michallik, sowie die Gesandte der Deutschen Botschaft Tel Aviv, Monika Iwersen, unterzeichneten am Mittwoch, den 8. Juli 2015, dazu eine gemeinsame Erklärung in Jerusalem. Die „Joint Declaration of Intent“ enthält daneben auch die Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) in Israel.

Der Deutschunterricht erfolgt zunächst an fünf Schulen und beginnt ab der neunten Klasse. Die Prüfung zum DSD, die die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss des Unterrichts ablegen, soll gemäß der Vereinbarung auch als Bagrut-Prüfung im Fach Deutsch anerkannt werden. Das Bagrut ist die israelische Hochschulreifeprüfung.

Der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Udo Michallik, sagte anlässlich der Unterzeichnung: „Es ist eine bemerkenswerte Entwicklung in der Beziehung beider Staaten, dass nun israelische Schülerinnen und Schüler im regulären Schulunterricht die deutsche Sprache erlernen und dabei ein deutsches Diplom erwerben können. Dies zeigt, und es ist nicht selbstverständlich, wie weit wir in den 50 Jahren des Dialogs und des Austausches seit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel gekommen sind.“

Schülerinnen und Schüler der Rabin High School in Eilat hatten in einem Pilotprojekt im März bereits zum zweiten Mal an den Prüfungen zum DSD teilgenommen. Die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen nun vom KMK-Generalsekretär ihre Diplomurkunden in Tel Aviv überreicht.

Hintergrund

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) ist eine schulische Sprachprüfung in zwei Stufen, die von der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – angeboten wird. Das DSD der Stufe I bescheinigt Deutschkenntnisse auf der Stufe B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) und ist die sprachliche Qualifikation für den Zugang zu einem Studienkolleg.

Das DSD der Stufe II bescheinigt Deutschkenntnisse auf der Stufe B2 bzw. C1 nach dem GeR und ist die sprachliche Qualifikation für den direkten Hochschulzugang in Deutschland. Im Jahr 2014 haben rund 65.000 Schülerinnen und Schüler an mehr als 1.000 Schulen in 72 Staaten im Ausland sowie im Rahmen der Erstintegration rund 1.100 Schülerinnen und Schüler in den deutschen Ländern an den Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz teilgenommen.