KMK und Integrationsbeauftragte einig: Chancengerechtigkeit bleibt trotz erreichter Fortschritte eine Herausforderung für das Bildungssystem

Die Themen Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, die Elternarbeit sowie die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler standen im Mittelpunkt eines Gesprächs der Kultusministerkonferenz mit der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özuğuz, am Donnerstag in Berlin. Bei ihrem ersten Besuch in der KMK informierte sich die Staatsministerin über den Stand der Umsetzung in den Ländern. Seit 2008 führen KMK und die Integrationsbeauftragte jährlich Gespräche.

„Auf dem Weg zu mehr Leistungsfähigkeit und Chancengerechtigkeit im Bildungssystem haben wir in den vergangenen Jahren erkennbare Fortschritte gemacht. Eine qualitätsorientierte Unterrichtsentwicklung, eine gezielte Sprachförderung und eine systematische Förderung bildungsbenachteiligter und lernschwächerer Schülerinnen und Schüler haben dazu beigetragen, dass es weniger Schulabbrüche und weniger Klassenwiederholungen gibt. Gleichzeitig stellen wir eine Tendenz zu höheren Schulabschlüssen fest. Von dieser Entwicklung profitieren auch Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund“, betonte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Sylvia Löhrmann. „Diese Entwicklung wollen wir in den nächsten Jahren weiter vorantreiben. Deutschland braucht die Potenziale aller Kinder und Jugendlichen. Unser Ziel ist, dass Herkunft oder sozialer Status der Familie keinen Einfluss auf die Bildungsentwicklung eines Kindes haben soll.“

Staatsministerin Aydan Özoğuz begrüßt die messbaren Verbesserungen. Allerdings bedürfe es weiterhin Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um gleiche Voraussetzungen für gleiche Bildungsniveaus zu erreichen. „Insbesondere ist es mir ein großes Anliegen, dass wir wirkungsvolle Strategien zur Verringerung der Schulabbrecherquote finden.“

Özoguz, die sich dieses Jahr das Thema berufliche Bildung als Schwerpunkt vorgenommen hat, ließ sich in dem Gespräch auch über die laufende Diskussion der Arbeitsgruppe von KMK und IMK zur Bildungssituation junger Flüchtlinge informieren. Sie merkte an, dass aus ihrer Sicht viel dafür spreche, bei Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen die geltende vierjährige Wartefrist für die Gewährung von Ausbildungsförderung gänzlich zu streichen. Auch für die Geduldete sollte erwogen werden, die Wartefrist deutlich – z.B. auf zwei Jahre – zu verkürzen. Dies würde sicherstellen, dass die vorhandenen inländischen Potenziale individuell, zügig und möglichst qualifikationsadäquat genutzt werden könnten. Das wäre nicht nur mit Blick auf die Entwicklung der jungen Menschen wichtig, sondern auch ein Gewinn für unsere Gesellschaft.