Mit neun modernisierten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnungen zum 1. August 2014 in Kraft treten, beginnt für viele Berufsschüler und Berufsschülerinnen das neue Schuljahr. Moderne, an den betrieblichen Erfordernissen orientierte Berufe leisten einen wichtigen Beitrag, um die Innovationsfähigkeit und damit die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. In der Kultusministerkonferenz wurde bei der Gestaltung neuer Rahmenlehrpläne insbesondere darauf geachtet, dass sie breit angelegt sind, um so berufliche Mobilität zu sichern und eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes zu ermöglichen.
Zu den modernisierten Ausbildungsberufen gehören:
- Fachkraft für Speiseeis
- Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement
- Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
- Karosserie-und Fahrzeugbauchmechaniker und Karosserie-und Fahrzeugbaumechanikerin
- Land-und Baumaschinenmechatroniker und Land-und Baumaschinenmechatronikerin
- Polsterer und Polsterin
- Süßwarentechnologe und Süßwarentechnologin
- Zupfinstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherin
- Zweiradmechatroniker und Zweiradmechatronikerin
Die Erprobungsverordnung für Speiseeishersteller und Speiseeisherstellerin aus dem Jahr 2008 wird durch die neue Ausbildungsordnung für die Fachkraft für Speiseeis am 1. August 2014 abgelöst. Neben der Vermittlung von Kompetenzen zur Speiseeisherstellung erlernen die Auszubildenden in dem neuen dreijährigen Ausbildungsberuf den professionellen Umgang mit Gästen sowie kaufmännische Grundlagen zur Führung eines Eiscafés. Die Kultusministerkonferenz hat ihren Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule dementsprechend überarbeitet. Die Fachkraft für Speiseeis kann in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam mit den Berufsausbildungen im Gastgewerbe beschult werden.
Die Ausbildungsberufe Bürokaufmann und Bürokauffrau, Kaufmann für Bürokommunikation und Kauffrau für Bürokommunikation sowie Fachangestellter für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation aus den Jahren 1991 bzw. 1992 wurden modernisiert und unter dem neuen Beruf Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement zusammengefasst. Die neue Berufsbezeichnung unterstreicht die Vielfältigkeit an Einsatzmöglichkeiten und schafft gleichzeitig eine gemeinsame Grundlage in der Ausbildung für Industrie, Handel, Handwerk und Öffentlicher Dienst. Durch die im neuen dreijährigen Ausbildungsberuf enthaltenden Wahlqualifikationen können die Betriebe flexibel ausbilden. Der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule wurde auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt.
Teilnovelliert wurde der dreijährige Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzen aus dem Jahre 2006. Die Neuordnung berücksichtigt besonders die aktuellen Entwicklungen in der Fachrichtung Versicherung und Finanzberatung. So gehören neben fondsgebundenen Lebensversicherungen und der „Anlage in Finanzprodukte“ auch der Schadensservice und das Leistungsmanagement zu den Inhalten der Ausbildung.
Mit der Neuordnung der Berufe Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie-und Fahrzeugbaumechanikerin, Land-und Baumaschinenmechatroniker und Land-und Baumaschinenmechatronikerin sowie Zweiradmechatroniker und Zweiradmechatronikern erfolgt eine Komplementierung der Modernisierung im Bereich der fahrzeugtechnischen Berufe. Bedingt durch veränderte Geschäftsbedingungen und neue technische Entwicklungen von Fahrzeugen wurden die Ausbildungsordnungen aus dem Jahre 2003 überarbeitet bzw. teilnovelliert. Besonders hervorzuheben sind die neuen Anforderungen im Bereich des Kundenservices und die verstärkten Vorgaben zur Schadstoffreduzierung, neue Diagnose- und Fehlerauslesemethoden sowie veränderte sicherheitsrelevante Rahmenbedingungen durch die Einführung alternativer Antriebssysteme. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz für die berufsschulische Ausbildung wurde infolgedessen überarbeitet. Eine gemeinsame Beschulung der fahrzeugtechnischen Berufe ist im 1. Ausbildungsjahr möglich.
Die technische, wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung sind auch im dreijährigen Ausbildungsberuf Polsterer und Polsterin seit der letzten Neuordnung im Jahre 1996 stark fortgeschritten. Durch die erfolgte Neuordnung wurden insbesondere die durch den technologischen Wandel erhöhten Anforderungen an die Qualität der Produkte und der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien berücksichtigt. Die Kultusministerkonferenz hat den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule auf das Lernfeldkonzept umgestellt. Aufgrund inhaltlicher Übereinstimmung ist eine gemeinsame Beschulung mit der Berufsausbildung Polster- und Dekorationsnäher und Polster- und Dekorationsnäherin, Raumausstatter und Raumausstatterin, Sattler und Sattlerin sowie Fahrzeuginnenausstatter und Fahrzeuginnenausstatterin möglich.
Der neu geregelte dreijährige Ausbildungsberuf zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin löst die Regelungen der Berufsausbildung zur Fachkraft für Süßwarentechnik aus dem Jahr 1981 ab. Die modernisierte Ausbildung integriert die neuen technischen und technologischen Herstellungsverfahren der industriellen Produktion hochwertiger Süßwaren. Die Kultusministerkonferenz hat ihren Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule dementsprechend überarbeitet. Eine gemeinsame Beschulung kann im ersten Ausbildungsjahr mit der Fachkraft für Lebensmitteltechnik erfolgen.
Die technologischen Veränderungen und gestiegenen Anforderungen beim Bau von elektronischen Instrumenten erforderten eine Modernisierung der Ausbildungsordnung der Zupfinstrumentenmacher und Zupfinstrumentenmacherin von 1996. Bei der Neuordnung des dreijährigen Berufes wurden die unterschiedlichen Herstellungsverfahren von Zupfinstrumenten durch die Differenzierung in die Fachgebiete „Gitarrenbau“ und „Harfenbau“ berücksichtigt. Der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule wurde auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt. Eine gemeinsame Beschulung erfolgt mit den Ausbildungsberufen Geigenbauer und Geigenbauerin sowie Bogenmacher und Bogenmacherin.
Seit mehr als 40 Jahren arbeiten die Bundesregierung und die Kultusministerien der Länder bei der Neuordnung von dualen Ausbildungsberufen erfolgreich zusammen. In dieser Zeit wurden insgesamt 566 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für duale Ausbildungsberufe abgestimmt. Somit wurde eine moderne Grundlage für Ausbildungsverhältnisse in fast allen der derzeit 330 Ausbildungsberufe im dualen System geschaffen. Dabei wurden einige der Berufe in den letzten 40 Jahren mehr als nur einmal modernisiert und es wurden auch völlig neue zeitgemäße Berufe geschaffen. In diese Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sind auch die Sozialpartner eingebunden.
Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an den Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, der deutschen Volkswirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.