Neue Berufe für das beginnende Ausbildungsjahr

Der Beruf Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau ist einer von drei neuen und vier modernisierten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnungen zum 1. August 2009 für das neue Schuljahr in Kraft treten. Mit modernen Berufen werden wichtige Voraussetzungen für die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft geschaffen. In der Kultusministerkonferenz wird bei der Gestaltung neuer Rahmenlehrpläne insbesondere darauf geachtet, dass sie breit angelegt sind, um so berufliche Mobilität zu sichern und eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes zu ermöglichen.

Neue Ausbildungsberufe:

  • Bergbautechnologe/Bergbautechnologin
  • Industrieelektriker/Industrieelektrikerin
  • Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau


Modernisierte Ausbildungsberufe:

  • Fotograf/Fotografin
  • Keramiker/Keramikerin
  • Musikfachhändler/Musikfachhändlerin
  • Technischer Modellbauer/ Technische Modellbauerin


Bisher war es Frauen per Bundesberggesetz untersagt, in dem Beruf Bergmechaniker zu arbeiten. Doch der hohe Mechanisierungsgrad bzw. die teilautomatisierten Arbeitsabläufe in den Bergbaubetrieben machen dies nun in Verbindung mit der Neuordnung des Berufes zum Bergbautechnologen/Bergbautechnologin möglich. Die neue Struktur des Ausbildungsberufes mit den Fachrichtungen Tiefbautechnik und Tiefbohrtechnik berücksichtigt die durch neue Entwicklungen entstandenen neuen Beschäftigungsfelder (z. B. Erdwärme). Durch eine Reduzierung der bisherigen Inhalte der Metallbearbeitung wurde eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf drei Jahre möglich.

Um dem Bedarf der Branche, insbesondere von Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, dem Anlagenbau und in Energieversorgungsunternehmen, nach einer qualifizierten Erstausbildung gerecht zu werden, wurde der Beruf Industrieelektriker/Industrieelektrikerin in den Fachrichtungen Betriebstechnik sowie Geräte und Systeme mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren geschaffen. Dieser neue Ausbildungsberuf stellt einen Basisberuf für die Berufsgruppe der industriellen Elektroberufe dar. Bei einer Weiterqualifizierung in einem der nach gewählter Fachrichtung dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf wird die zweijährige Ausbildung angerechnet.

Brandbekämpfung, vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Rettungsdienst und medizinische Notfallversorgung in großen Unternehmen und Industriewerken sind die Aufgaben des neuen Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau. Damit ist den Wehrfeuerwehren die Möglichkeit gegeben, selbst auszubilden und damit den eigenen Bedarf an Nachwuchskräften zu sichern. Adressaten für diese breit angelegte dreijährige duale Ausbildung sind Schulabsolventen/-absolventinnen. Demgegenüber stellen die öffentlich-rechtlichen Lehrgänge zum Feuerwehrmann/zur Feuerwehrfrau landesrechtliche Weiterbildungsregelungen mit der Voraussetzung einer abgeschlossen handwerklichen Ausbildung dar.

Aufgrund der rasanten Entwicklung der digitalen Fotographie und Bildbearbeitung war eine Neuordnung der Berufsausbildung zum Fotograf/Fotografin notwendig geworden. Wegen der Diversifizierung der Kundenaufträge, der technischen Entwicklung in der Studioausrüstung sowie Änderungen in Methodik und Technik bei der Auftragsbearbeitung musste die Ausbildungsstruktur angepasst werden. Neu ist die Differenzierung nach den Schwerpunkten Porträtfotografie, Produktfotografie, Industrie- und Architekturfotografie sowie Wissenschaftsfotografie. Somit ist es den auszubildenden Betrieben möglich, die dreijährige Ausbildung genauer an den vorhandenen betrieblichen Schwerpunkt anzupassen. Die Basis in den ersten Jahren der Ausbildung ist aber so breit angelegt, dass die Absolventen und Absolventinnen - egal welchen Schwerpunktes - in nahezu allen Bereichen der Fotografie tätig werden können.

Auch die bestehende Ausbildungsordnung des Keramikers/Keramikerin von 1984 spiegelte nur noch bedingt die betriebliche Wirklichkeit wider. Die überarbeitete Ausbildungsverordnung sieht neben den Pflichtqualifikationen sechs Wahlqualifikationen vor, von denen zwei ausgewählt werden müssen. Vor der Zwischenprüfung stehen die der Wahlqualifikationen „Freidrehen und Abdrehen von Formen“, „Formen, Aufbauen und Modellieren von Baukeramiken“ sowie „Entwerfen und Umsetzen von Dekoren“ zur Auswahl. In der zweiten Hälfte der dreijährigen Ausbildung kann aus den Wahlqualifikationen „Halbmaschinelle Formgebungsverfahren“, „Henkeln und Garnieren“ sowie „Herstellen von Modellen und Formen“ eine gewählt werden. Dabei wurde auch der Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt.

Noch dringender war die Neuordnung der Ausbildung des Musikalienhändlers von 1954. Mit der Veränderung der Berufsbezeichnung zu Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wird auch deutlich, dass die Berufsangehörigen nicht nur mit Musikalien, sondern auch mit Musikinstrumenten und Tonträgern handeln. Der modernisierte dreijährige Ausbildungsberuf wurde zusätzlich differenziert und in Form von Wahlqualifikationen strukturiert, indem je nach Schwerpunktsetzung des Ausbildungsbetriebes aus den Wahlqualifikationen „Musikinstrumente“, „Musikalien“ sowie „Tonträger“ eine auszuwählen ist, die dann sechs Monate vertieft vermittelt wird. Auch dieser Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung wurde auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt.

Die technische und strukturelle Entwicklung in der Modellbaubranche ist seit der letztmaligen Regelung der Ordnungsmittel fortgeschritten. Insbesondere spielen 3-D-Darstellungen zwischenzeitlich eine wesentliche Rolle in dieser Branche. Die neugeordnete dreieinhalbjährige Ausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Modellbauerin löst die handwerkliche Ausbildung zum Modellbauer/zur Modellbauerin und die industrielle Ausbildung zum Modellbaumechaniker/zur Modellbaumechanikerin ab. Außerdem werden statt bisher zwei Fachrichtungen (Produktions- und Anschauungsmodellbau) künftig die drei Fachrichtungen Gießerei, Karosserie und Produktion sowie Anschauung angeboten.

Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, der deutschen Volkswirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Seit dem Jahr 2000 wurden über 170 Rahmenlehrpläne neu entwickelt, darunter Rahmenlehrpläne für über 50 gänzlich neu konzipierte Ausbildungsberufe.