Rathäuser von Münster und Osnabrück sowie Hambacher Schloss mit „Europäischem Kulturerbe-Siegel“ geehrt

Die Rathäuser von Münster und Osnabrück als Stätten des Westfälischen Friedens sowie das Hambacher Schloss (Rheinland-Pfalz) werden als erste deutsche Orte mit dem „Europäischen Kulturerbe-Siegel“ der Europäischen Union ausgezeichnet. Die Feierstunde findet am 15. April 2015 in Brüssel statt. Das Siegel wird nach einem entsprechenden Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2011 Stätten verliehen, die die europäische Einigung und die Geschichte der EU symbolisieren und dies durch geeignete Maßnahmen bzw. Projekte der Öffentlichkeit näher bringen. Die Kultusministerkonferenz hatte diese beiden Bewerbungen 2013 im Rahmen eines nationalen Vorauswahlverfahrens ausgewählt.

Eine europäische Jury, der insgesamt 36 Anträge aus 18 Staaten vorlagen, unterstreicht, dass bei beiden deutschen Bewerbungen die Kriterien für eine europäische Bedeutung erfüllt und insbesondere die vorgelegten umfangreichen Projekt- und Arbeitspläne den Erwartungen entsprechen. Die Jury lobt Aspekte wie Mehrsprachigkeit und die gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen. Im Falle von Münster und Osnabrück würdigt die Jury darüber hinaus Angebote wie das Tourismuspaket „Frieden verbindet“ und den Radfernweg zwischen den beiden Rathäusern (die sog. „Friedensroute“), beim Hambacher Schloss zeigt sich die Jury von den zahlreichen digitalen, interaktiven und netzbasierten Aktivitäten beeindruckt. Diesem fachlichen Urteil hat sich die Europäische Kommission mit ihrer bekanntgegebenen Entscheidung angeschlossen und wird das Siegel an insgesamt 16 Stätten in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Ungarn vergeben, unter anderem an den Kern des antiken Athen, die Abtei von Cluny in Burgund und die historische Bibliothek der Universität von Coimbra/Portugal.

Nach einer bis 2014 geltenden Übergangsphase, in der im Hinblick auf das bereits seit 2006 in einigen Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – verbreitete, namensgleiche Europäische Kulturerbe-Siegel besondere Überleitungsbestimmungen für die erstmalige Verleihung des neuen EU-Siegels gegolten haben, wird dieses ab 2015 nach einem festgelegten Zeitplan alle zwei Jahre für maximal eine Stätte pro beteiligtem Mitgliedstaat vergeben werden. Im Rahmen des Vorläufers, der auf einer Initiative Frankreichs beruhte, waren 2011 in Deutschland die Netzwerke „Stätten der Reformation“ und „Stätten des Eisernen Vorhangs“ ausgezeichnet worden.

Anmeldungen unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare der EU für die nächste Bewerbungsrunde nehmen die zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen in den Ländern entgegen.