Der PAD fördert aus Mitteln des Auswärtigen Amts Schülerhospitationen in Deutschland. Die Schülerinnen und Schüler kommen aus Partnerschulen in Ost-, Mittelost-, Südosteuropa und den Baltischen Staaten. Die Aufenthaltsdauer an der Partnerschule während der Schulzeit beträgt mindestens 14, maximal 21 Tage. Ein Antrag auf Förderung von Schülerhospitationen kann alle zwei Jahre zusätzlich zu einem Antrag auf Programmkosten- und Fahrtkostenzuschuss gestellt werden.
Die Hospitation unterstützt die Jugendlichen dabei, ihre Deutschkenntnisse auszubauen, um so bessere Grundlagen für einen Schüleraustausch zu schaffen. Außerdem soll die Förderung von Hospitationen die Schulen motivieren, Partnerschaften trotz möglicher sprachlicher Hindernisse auch langfristig aufrecht zu erhalten.
Das Merkblatt für Schülerhospitationen 2015 mit weiteren Informationen und den Fördervoraussetzungen sowie das Antragsformular finden Sie bei den Programminformationen.