Die Europäische Union und die schweizerischen Behörden haben die laufenden Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ ausgesetzt. Es wird nicht gelingen, ein neues Abkommen bis zum Antragsschluss für die Einreichung von Vorschlägen 2014 zu vereinbaren und zu unterzeichnen.
Daher wird die Schweiz an Erasmus+ nicht gleichberechtigt mit den Teilnahmestaaten (d. h. als "Programmland") sein, sondern wird den gleichen Status erhalten wie andere Drittländer (d.h. als "Partnerland").
Die Teilnahme an Erasmus+ setzt die Möglichkeit des freien Personenverkehrs voraus, z.B. in Form des Austausches von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden. Die Abstimmung des Volkes und der Kantone in der Schweiz am 9. Februar 2014 zugunsten der Änderung des Schweizer Einwanderungsgesetzes hat jedoch den Grundsatz des freien Personenverkehrs der EU und der Schweiz in Frage gestellt.
Die Liste der für die Beteiligung der Schweiz offenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ sowie weitere Informationen finden sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Für die Abwicklung des Programms für Lebenslanges Lernen ergeben sich keine Änderungen, alle Projekte mit Beteiligung der Schweiz können ohne Einschränkung fortgeführt werden.
Mehr Informationen bei der EU-Kommission zur Beteiligung der Schweiz