Zum Vorschlag „Berufliche Bildung plus Abitur“ des Zentralverbands des deutschen Handwerks sagt der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Udo Michallik:
„Die KMK begrüßt grundsätzlich die Bemühungen zur Stärkung der dualen Berufsausbildung. Es erwerben immer mehr Jugendliche mit Hauptschulabschluss oder Mittlerem Abschluss in beruflichen Schulen höherqualifizierende Abschlüsse. Neben dem Besuch einer allgemeinbildenden gymnasialen Oberstufe gibt es viele Wege zum Abitur und zum Studium. Die vielen Wege zeigen, dass das föderale Bildungssystem für die verschiedenen beruflichen Karrieren alle Türen offen hält.“ Diesen Trend spiegle auch der Bildungsbericht 2014 („Abschlusstrends im Vergleich der Schularten“, Seite 93) wieder. http://www.bildungsbericht.de/daten2014/bb_2014.pdf
Die verschiedenen Wege:
Doppelt qualifizierende Bildungsgänge: Sie führen zu einer Abiturprüfung in Verbindung mit einer beruflichen Abschlussprüfung, in der Regel in einem Beruf nach Landesrecht (z. B. Assistentin/Assistent an Berufsfachschulen, Erzieherinnen/Erzieher). Erworben wird eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Berufliche Gymnasien: Hierbei handelt es sich in der Regel um Gymnasiale Oberstufen, in denen ein berufsbezogenes Fach profilgebend ist. Erworben wird eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Berufsoberschule: Nach einem Mittleren Schulabschluss und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung kann in zweijährigem Vollzeitunterricht die Fachgebunde Hochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Fachoberschule: Sie baut auf dem Mittleren Schulabschluss auf und vermittelt nach einer Berufsausbildung in einem einjährigen Vollzeitunterricht eine Fachhochschulreife. An die Stelle einer Berufsausbildung kann auch eine fachpraktische Ausbildung in der Jahrgangsstufe 11 erfolgen.
Ausbildungsbegleitender Erwerb der Fachhochschulreife: In Verbindung mit einer Berufsausbildung kann die Fachhochschulreife erworben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Duale Berufsausbildung und Allgemeine Hochschulreife: Hier bestehen in einzelnen Ländern einige Angebote, zum Teil als Schulversuche.
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung: Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter beruflicher Fortbildungsberufsabschlüsse können einen allgemeinen Hochschulzugang, Absolventen einer dualen Berufsausbildung und vergleichbarer schulischer Berufsabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einen fachgebundenen Zugang zur Hochschule erhalten Dies hat die Kultusministerkonferenz am 06.03.2009 beschlossen.
- Anrechnung beruflicher Kenntnisse: Alle Länder sehen vor, außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium anrechnen zu lassen.
Die Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder informieren mit ihren Internetangeboten über die Möglichkeiten neben einer Berufsausbildung eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben bzw. mit einer Berufsausbildung ein Studium aufzunehmen.